18.04.2026

SRF

Die Grenze zwischen Pflicht und Vertrauensbruch

Hat SRF im Fall Fischer eine journalistische Grenze überschritten? Ursina Wey, Geschäftsführerin des Schweizer Presserats, bezweifelt auf Anfrage von persoenlich.com, dass die Enthüllung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt war.
SRF: Die Grenze zwischen Pflicht und Vertrauensbruch
Patrick Fischer, hier 2022, verlor seinen Job als Natitrainer, just vor der Heim-WM in Zürich und Freiburg. (Bild: Keystone/Peter Schneider)

SRF-Redaktor Pascal Schmitz hatte beim Mittagessen während eines Porträtdrehs ungefragt erfahren, dass Eishockey-Natitrainer Patrick Fischer 2022 mit einem gefälschten Covid-Zertifikat an den Olympischen Spielen in Peking teilgenommen hatte – und recherchierte danach den Fall. Fischer verlor daraufhin seinen Job (persoenlich.com berichtete).

Hatte SRF das Recht, so vorzugehen? Ursina Wey, Geschäftsführerin des Schweizer Presserats, hat sich auf Anfrage von persoenlich.com dazu geäussert – ausdrücklich als persönliche Einschätzung, nicht im Namen des Presserats. Sie würde es begrüssen, wenn der Presserat die Frage im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens offiziell klären könnte. In einem solchen Fall würde sie in den Ausstand treten.

«Es kann von vertraulichen Information ausgegangen werden»

Wey hält auf Anfrage zunächst fest, dass ihr die genauen Umstände des Gesprächs nicht bekannt seien: «Deshalb würde ich nicht pauschal von einem Off-the-record-Gespräch sprechen wollen. Aber es kann von einer vertraulichen Information ausgegangen werden.» Die Frage des Quellenschutzes stelle sich dabei nicht, Fischer habe die Information schliesslich selbst preisgegeben.

Als Grundsatz gelte: «Wenn Journalisten mit einer vertraulichen Information an die Öffentlichkeit gehen, müssen sie gute Gründe dafür haben.» Bei einem Porträtdreh bestehe eine Vertrauenssituation, «vergleichbar mit einem Vertrauensbruch bei einer verdeckten Recherche». Dafür müsse ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden sein. Hinweise lieferten die medienethischen Bestimmungen zur identifizierenden Berichterstattung sowie jene zur Gerichtsberichterstattung: Journalistinnen und Journalisten seien «gehalten, eine Namensnennung besonders sorgfältig abzuwägen».

Ihre persönliche Einschätzung ist klar: «Ich würde ein überwiegendes öffentliches Interesse für eine Veröffentlichung, die einen solchen Vertrauensbruch rechtfertigen würde, eher verneinen. Es sind keine Personen zu Schaden gekommen, der Vorfall liegt eine gewisse Zeit zurück, eine Verurteilung hat stattgefunden.» Verurteilte hätten zudem ein «Recht auf Vergessen».

Laut Schmitz «eine Arbeitssituation»

SRF-Redaktor Pascal Schmitz sieht das anders. In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger hält er fest, keine Vereinbarung verletzt zu haben: Es sei eine Arbeitssituation gewesen – kein vertrauliches Hintergrundgespräch. Wer ein Off-the-record-Gespräch gewollt hätte, hätte das vorher klar machen müssen. Zudem habe SRF die Aussage Fischers aus dem Mittagsgespräch nie direkt veröffentlicht – sondern sei einzig vom amtlichen Strafbefehl ausgegangen.

Schmitz betonte ausserdem: Hätte SRF die Information für sich behalten, wäre der Sender zum Mitwisser geworden – zum «Günstling des Verbandes und von Fischer». Auf die Frage, ob er angesichts von Fischers Freistellung den Entscheid bereue, antwortet Schmitz klar: «Es war nicht mein Ziel. Es war mein Job.»

Dass der Fall auch das Publikum beschäftigt, zeigen die Reaktionen: Bei SRF-Ombudsfrau Esther Girsberger sind laut SonntagsBlick bislang 16 formelle Beschwerden zur Berichterstattung eingegangen.


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KOMMENTARE

Tom Marti
21.04.2026 17:41 Uhr
Wäre der SRF Journalist (selbst noch Speaker bei den Lakers) ein guter Journalist, hätte er die Sache anders abgewogen und hätte die Geschichte erst nach der WM im eigenen Land publik gemacht. So wurde Fischer ein verdienter Karrierehöhepunkt mit der Heim-WM verunmöglicht. Und das wegen einem vergehen, das lange zurückliegt und wofür er bereits betraft wurde.
Claude Buerki
20.04.2026 06:19 Uhr
Fussball- und Eishockey-Protagonisten sind Halbgötter, sie sollen jedoch nicht "untouchable" sein.
Beat Fingerhuth
17.04.2026 14:43 Uhr
Herr Fischer hat mit seinem Verhalten nicht nur sich selbst, sondern auch die Crew und die Spieler potenziell gefährdet. Als Cheftrainer trägt er eine besondere Verantwortung, weshalb ein solches Verhalten zu verurteilen ist. Entscheidend ist jedoch, dass die Information nicht durch investigative Recherche ans Licht kam, sondern von Herrn Fischer selbst in einem Interview offen angesprochen wurde. Dass ein Journalist diese Aussage aufgreift und publiziert, ist nachvollziehbar und entspricht der journalistischen Aufgabe.
Hans Peter Mauchle
17.04.2026 13:31 Uhr
Ich finde das Statement der Geschäftsführerin sehr gut. Journalisten und auch SRF sollten bedenken, welche schlimmen Konsequenzen ihre Publikationen für einzelne Menschen haben können. Öffentliches Interesse darf nicht zu Hetzjagden wie im Mittelalter führen. Im übrigen zeigen auch die meisten Kommentare in den sozialen Medien, wie negativ diese Publikation aufgenommen wurde. Für mich ist es erstens ein Vertrauensbruch des SRF-Journalisten und zweitens eine gewaltige Fehlleistung von SRF, die einer Entschuldigung bei Patrick Fischer bedarf.
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