SRF-Redaktor Pascal Schmitz hatte beim Mittagessen während eines Porträtdrehs ungefragt erfahren, dass Eishockey-Natitrainer Patrick Fischer 2022 mit einem gefälschten Covid-Zertifikat an den Olympischen Spielen in Peking teilgenommen hatte – und recherchierte danach den Fall. Fischer verlor daraufhin seinen Job (persoenlich.com berichtete).
Hatte SRF das Recht, so vorzugehen? Ursina Wey, Geschäftsführerin des Schweizer Presserats, hat sich auf Anfrage von persoenlich.com dazu geäussert – ausdrücklich als persönliche Einschätzung, nicht im Namen des Presserats. Sie würde es begrüssen, wenn der Presserat die Frage im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens offiziell klären könnte. In einem solchen Fall würde sie in den Ausstand treten.
«Es kann von vertraulichen Information ausgegangen werden»
Wey hält auf Anfrage zunächst fest, dass ihr die genauen Umstände des Gesprächs nicht bekannt seien: «Deshalb würde ich nicht pauschal von einem Off-the-record-Gespräch sprechen wollen. Aber es kann von einer vertraulichen Information ausgegangen werden.» Die Frage des Quellenschutzes stelle sich dabei nicht, Fischer habe die Information schliesslich selbst preisgegeben.
Als Grundsatz gelte: «Wenn Journalisten mit einer vertraulichen Information an die Öffentlichkeit gehen, müssen sie gute Gründe dafür haben.» Bei einem Porträtdreh bestehe eine Vertrauenssituation, «vergleichbar mit einem Vertrauensbruch bei einer verdeckten Recherche». Dafür müsse ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden sein. Hinweise lieferten die medienethischen Bestimmungen zur identifizierenden Berichterstattung sowie jene zur Gerichtsberichterstattung: Journalistinnen und Journalisten seien «gehalten, eine Namensnennung besonders sorgfältig abzuwägen».
Ihre persönliche Einschätzung ist klar: «Ich würde ein überwiegendes öffentliches Interesse für eine Veröffentlichung, die einen solchen Vertrauensbruch rechtfertigen würde, eher verneinen. Es sind keine Personen zu Schaden gekommen, der Vorfall liegt eine gewisse Zeit zurück, eine Verurteilung hat stattgefunden.» Verurteilte hätten zudem ein «Recht auf Vergessen».
Laut Schmitz «eine Arbeitssituation»
SRF-Redaktor Pascal Schmitz sieht das anders. In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger hält er fest, keine Vereinbarung verletzt zu haben: Es sei eine Arbeitssituation gewesen – kein vertrauliches Hintergrundgespräch. Wer ein Off-the-record-Gespräch gewollt hätte, hätte das vorher klar machen müssen. Zudem habe SRF die Aussage Fischers aus dem Mittagsgespräch nie direkt veröffentlicht – sondern sei einzig vom amtlichen Strafbefehl ausgegangen.
Schmitz betonte ausserdem: Hätte SRF die Information für sich behalten, wäre der Sender zum Mitwisser geworden – zum «Günstling des Verbandes und von Fischer». Auf die Frage, ob er angesichts von Fischers Freistellung den Entscheid bereue, antwortet Schmitz klar: «Es war nicht mein Ziel. Es war mein Job.»
Dass der Fall auch das Publikum beschäftigt, zeigen die Reaktionen: Bei SRF-Ombudsfrau Esther Girsberger sind laut SonntagsBlick bislang 16 formelle Beschwerden zur Berichterstattung eingegangen.
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21.04.2026 17:41 Uhr
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