31.10.2008

Konzessionen

Die rechtlichen Möglichkeiten der unterlegenen Bewerber

Rekurse haben aufschiebende Wirkung.

Abgewiesene Bewerber für eine Radio- oder TV-Konzession können innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid des UVEK rekurrieren. Das Gericht entscheidet dann als einzige Beschwerdeinstanz. Beschwerden haben laut Bundesrat Moritz Leuenberger aufschiebende Wirkung. Bis zum Abschluss des Verfahrens und einem negativen Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann die betreffende Station also im bisherigen Rahmen weitersenden.

Die nun erteilten Konzessionen gelten bis 2019. Sie treten frühestens nach Ablauf der Beschwerdefrist und spätestens nach Ablauf der altrechtlichen Konzessionen in Kraft. Für die Fernsehstationen laufen die alten Konzessionen bis Ende 2008, für die Radios bis Ende März 2009. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen