Die unnötige pauschalisierende Zusammenfassung von Angeschuldigten als "Schwarzafrikaner" in der Kriminalberichterstattung ist geeignet, Vorurteile gegen dunkelhäutige Menschen zu fördern und diese damit zumindest latent zu diskriminieren. Zu diesem Schluss ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
Im Oktober veröffentlichte 20 Minuten eine Kurzmeldung zu einer Polizeiaktion gegen Drogenhändler: "Unter den Verhafteten befinden sich 28 Schwarzafrikaner, zwei Schweizer, zwei Vietnamesen und ein Italiener." Im November berichteten die Freiburger Nachrichten über einen Strafprozess gegen einen ungenannten "30-jährigen Schwarzafrikaner".
Die Vereinigung CRAN (Carrefour de réflexion et daction contre le racisme anti-noir en Suisse) beschwerte sich daraufhin beim Presserat über diese Berichte, die geeignet seien, dunkelhäutige Afrikaner den schlimmsten Vorurteilen auszusetzen. Beide Redaktionen räumten in Stellungnahmen ein, der Diskriminierungsproblematik bei der Formulierung der Texte nicht genügend Rechnung getragen zu haben, wiesen aber den Vorwurf des latenten Rassismus zurück.
In seiner Stellungnahme erinnert der Presserat daran, dass die Kriminalberichterstattung auch nur latent diskriminierende Verallgemeinerungen vermeiden sollte, was im Einzelfall eine sorgfältige Abwägung bei der Wahl der Begriffe erfordere. Allerdings verlangt mediale Glaubwürdigkeit auch die Nennung der Herkunft der Täter. Die richtig gestellte "Wer-Frage" gehöre zum medienhandwerklichen Grundraster, solange sie fallbezogen ist, nicht willkürlich etwa auf bestimmte Ethnien begrenzt oder mit unnötigen "Schlenkern" garniert wird.

