Mit dem am Dienstag erstmals erschienenen Jahresheft geht der Schweizer Presserat neue Wege. Statt wie bisher jedes Jahr seine Stellungnahmen zu veröffentlichen, greift er in der neuen Publikation Schwerpunkte heraus. In einer Auswahl von Leitentscheiden werden im Jahresheft 2005 die häufigsten Begründungen der Stellungnahmen dargestellt: ein kritischer Beitrag des "Tages-Anzeigers" zur Finanzlage der Swiss oder eine "Facts"-Glosse zur Stimmung in der Bundeshausfraktion der SP illustrieren die Pflicht zur Anhörung des Betroffenen.
Weitere Beispiele betreffen etwa die Wahrheits- und Berichtigungspflicht, das Diskriminierungsverbot oder die verdeckte Recherche, wie sie eine "Facts"-Autorin bei einer Beichte im Kloster Einsiedeln durchgeführt hatte. Ausgehend von konkreten Fällen kann der Presserat auch seine Richtlinien ergänzen. Änderungen oder Präzisierungen hat er im Berichtsjahr bezüglich Interviewregeln und der Wahrung der Privatsphäre vorgenommen.

