03.06.2021

Zivilprozessordnung

«Es ist ein Angriff auf die Medienfreiheit»

Eine breite Allianz aus Medienakteuren wehrt sich gegen einen Zensur-Artikel. Über diesen soll in der laufenden Sommersession entschieden werden. Stefan Wabel, neuer Geschäftsführer des Verlegerverbands Schweizer Medien, über das umstrittene Wort «besonders».
Zivilprozessordnung: «Es ist ein Angriff auf die Medienfreiheit»
«Alle Teilnehmenden der Allianz versuchen, ihre Kontakte zu nutzen und ihre Argumente auch persönlich einzubringen», so Stefan Wabel, Geschäftsführer des Verlegerbands Schweizer Medien. (Bild: zVg)
von Christian Beck

Herr Wabel, Ihre erste Amtshandlung als neuer Geschäftsführer des Verlegerverbands ist dieses Interview. Die Lage muss ernst sein.
Dem ist so. Ohne schwarzmalen zu wollen: Die Medienhäuser stehen vor grossen Herausforderungen. Es gilt, die digitale Transformation zu meistern und funktionierende Paid-Content-Modelle aufzubauen. Die Werbeeinnahmen wandern derweil nach und nach zu den grossen Tech-Plattformen ab, die digitale Desinformation nimmt auch in der Schweiz zu, und nicht zuletzt setzt uns natürlich auch die Coronakrise zu. Da ist ein so folgenschwerer Eingriff auf die Medienfreiheit, wie ihn eine Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-S) vorschlägt, zusätzlich ein harter Schlag.

Konkret geht es um eine brisante Änderung bei der Zivilprozessordnung (persoenlich.com berichtete). Warum ist der Antrag der ständerätlichen Rechtskommission so folgenschwer?
Bereits heute kann sich jedermann vor Gericht gegen die Veröffentlichung eines redaktionellen Artikels wehren. Damit das Gericht die Berichterstattung verbietet, braucht es aber schwerwiegende Gründe, wird doch hier ganz konkret in die Medienfreiheit eingegriffen. Die RK-S möchte die Hürde für ein richterliches Eingreifen nun ohne Not massiv reduzieren, in dem die betroffene Partei nicht mehr «einen besonders schweren Nachteil», sondern nur noch «einen schweren Nachteil» durch die Berichterstattung geltend machen muss. Die Änderung würde demnach Tür und Tor öffnen für das vorschnelle Stoppen missliebiger, kritischer Recherchen, denn neu wären solche Massnahmen durch die Gerichte einfach zu erwirken.

Tatsächlich geht es nur um das Wort «besonders». Könnte dieses eine Wort tatsächlich den Journalismus in Gefahr bringen? Malen Sie nicht doch etwas schwarz?
Nein. Das Streichen des Wortes «besonders» hätte gemäss Rechtsexperten einen enormen Einfluss auf die Gerichtspraxis. Der bestehende Wortlaut ist in der aktuellen, funktionierenden Gesetzgebung bewusst gewählt, um die journalistische Berichterstattung vor übermässigen und unverhältnismässigen Eingriffen zu schützen.

«Ein Verfahren ist zeit- und ressourcenaufwendig»

Was für Fälle oder Recherchen aus der Vergangenheit wären in Zukunft denn nicht mehr möglich? Können Sie zwei mögliche Beispiele nennen?
Konkrete Beispiele können unmöglich mit Gewähr genannt werden. Wir kennen nur die Fälle, die bereits aktuell zu einer superprovisorischen Massnahme führen können. Aber selbst wenn die Beschwerde durch die Gerichte am Ende abgelehnt wird, ist der Schaden – gerade für kleine und lokale Medienunternehmen – trotzdem angerichtet: Ein Verfahren ist zeit- und ressourcenaufwendig, und ein Beitrag verliert an Aktualität und Relevanz, wenn er zwischenzeitlich für Monate oder Jahre gesperrt worden ist.

In der Bundesverfassung steht «Zensur ist verboten». Gleichzeitig gibt es in der Zivilprozessordnung den Artikel 266: «Massnahmen gegen die Medien». Ist das nicht ein Widerspruch? Müsste eigentlich nicht gleich der ganze Artikel 266 gestrichen werden?
Das denke ich nicht. Die Redaktionen unserer Mitglieder arbeiten sorgfältig und halten sich an selbstauferlegte Rechte und Pflichten. Zudem engagieren wir uns in Selbstregulierungsorganisationen wie dem Presserat und der Lauterkeitskommission. Trotzdem muss es zusätzlich auch möglich sein, sich gerichtlich gegen die redaktionelle Berichterstattung zu wehren, sofern die Massnahmen begründet und verhältnismässig sind. Deshalb unterstützen wir bei der Revision der Zivilprozessordnung den Vorschlag des Bundesrates, der sich im Wesentlichen an der aktuellen Praxis orientiert. Zensur herrscht dann, wenn die Medienfreiheit ohne viel Widerstand eingeschränkt werden kann – und das droht mit der Empfehlung der RK-S.

«Dass das so gut funktioniert hat, zeigt die Wichtigkeit der Thematik auf»

Es hat sich eine historisch breite Allianz aus verschiedensten Medienakteuren gebildet, die diese Änderung verhindern will. Wie aufwendig war es, diese Allianz zu bilden?
Die Allianz ist tatsächlich historisch breit aufgestellt, und es bedingte sicher auch gewissen Mut und Aufwand, alle Akteure zusammenzubringen. Dass das aber so gut funktioniert hat, zeigt die Wichtigkeit der Thematik auf – und was für die Medienlandschaft auf dem Spiel steht.

Inwiefern waren Sie bereits vor Ihrem offiziellen Start als Geschäftsführer des Verlegerverbands Schweizer Medien (VSM) involviert?
Ich bin schon seit mehreren Wochen in die wichtigsten Themen des VSM involviert, so auch bei der Aufstellung dieser Allianz. Bei der konkreten Umsetzung konnte ich mich aber auf die hervorragende Arbeit des Teams der VSM-Geschäftsstelle verlassen, was sehr hilfreich war.

Haben Sie Anzeichen, dass der Ständerat dieser Änderung in der Sommersession zustimmen könnte? Oder wie ist diese breite Allianz sonst zu erklären?
Natürlich besteht eine gewisse Sorge, wenn in einer repräsentativen Kommission ein Mehrheitsbeschluss gefasst wird. Das muss und wurde auch ernst genommen werden.

Die Allianz hat allen Ständerätinnen und Ständeräten einen Brief verschickt. Was unternehmen Sie sonst noch, um Politiker auf Ihre Seite zu bringen?
Alle Teilnehmenden der Allianz versuchen, ihre Kontakte zu nutzen und ihre Argumente auch persönlich einzubringen. Zudem sind wir um jeden Beitrag froh, der den Ernst der Sache aufzeigt. Was wir aber weder können noch wollen, ist den Redaktionen unserer Mitglieder irgendwelche Artikel aufschwatzen oder vorschlagen.

«Es handelt sich hier wohl nicht um ein klassisches Links-Rechts-Thema»

Wie verlaufen in dieser Frage die politischen Fronten?
Es handelt sich hier wohl nicht um ein klassisches Links-Rechts-Thema, deshalb gilt es, alle Stimmen und Argumente ernst zu nehmen. Der Vorschlag kam aus der FDP – von Ständerat Thomas Hefti –, auch Akteure aus der Mitte haben sich wohlwollend zum Änderungsvorschlag geäussert. Der Minderheitsantrag zur Streichung kam wiederum aus der SP. Ich glaube aber nicht, dass hier am Schluss eine klare Linie zwischen den Parteien zu ziehen ist.

Angenommen, der Ständerat stimmt am 16. Juni der Änderung der Zivilprozessordnung zu: Wie geht es dann weiter?
Dann geht der Änderungsvorschlag in Artikel 266 an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates – und dann vermutlich in der Herbstsession in die grosse Kammer. Die Allianz würde dann sicher wieder zusammensitzen. Vorerst hoffen wir aber, dass die kleine Kammer Vernunft walten lässt und den Angriff auf die Medienfreiheit sein lässt.

Zu Ihnen persönlich: Am Dienstag hatten Sie offiziell Ihren ersten Arbeitstag als neuer VSM-Geschäftsführer. Wie wurden Sie empfangen?
Pandemiebedingt mit einer Videokonferenz, der Empfang des Teams war aber trotzdem sehr herzlich. Viel Zeit für ein ausführliches Einarbeitungsprogramm bleibt aber nicht, denn nebst der Revision der Zivilprozessordnung und vielen weiteren laufenden Projekten verfolgen wir natürlich gespannt die laufenden Diskussionen im Parlament zum Medienpaket und hoffen eindringlich auf eine Einigung und Verabschiedung am 18. Juni. Kurz: Der Start in meine Tätigkeit verlief bereits sehr lebhaft und vielseitig – und das mag ich. Ich freue mich deshalb sehr auf die kommenden Herausforderungen und die Zusammenarbeit mit dem Team und dem Präsidium des VSM.



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