Die Grosse Kammer des Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat sich am Mittwoch mit dem Fall des Schweizer Journalisten Martin Stoll befasst. Vertreter der Schweiz und des Journalisten konnten sich am Mittwoch vor dem 17-köpfigen Gremium zum Fall Jagmetti äussern. Das Urteil dürfte allerdings erst in ein paar Monaten eröffnet werden.
Stoll hatte im Januar 1997 in der "SonntagsZeitung" Auszüge aus einem als vertraulich klassifizierten Papier des damaligen Schweizer Botschafters Carlo Jagmetti in den USA veröffentlicht. Das Dokument enthielt Strategien zur Lösung des Streits um die nachrichtenlosen jüdischen Vermögen.
Jagmetti geriet wegen des darin verwendeten aggressiven Vokabulars unter Druck und trat wenige Tage später zurück. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erstattete Anzeige wegen Verletzung von Artikel 293 des Strafgesetzbuchs, der die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen unter Strafe stellt.

