Vor der Abstimmung über die BVG-Reform vom 22. September 2024 liess der K-Tipp eine achtseitige Broschüre an zwei Millionen Haushalte in der Schweiz verteilen. Das Magazin rechnete darin vor, die Reform führe zu höheren Lohnabzügen und tieferen Renten. Insgesamt könnten Versicherte bis zu 30 Milliarden Franken verlieren. Zuvor hatte das Konsumentenmagazin Unterschriften für das Referendum gegen die Vorlage mitgesammelt.
Daraufhin warf der Schweizerische Arbeitgeberverband dem K-Tipp in einer Beschwerde beim Presserat vor, falsche Fakten als unabhängigen Journalismus zu präsentieren, obwohl das Magazin selbst Teil der Nein-Kampagne gewesen sei.
Am Mittwoch, gut zwei Jahre später, hat der Presserat seine Stellungnahme veröffentlicht.
Von den sechs Beschwerdepunkten heisst er einen gut: Der K-Tipp hätte seine Unterschriftensammlung für das Referendum gut sichtbar offenlegen müssen. Der Hinweis in einem der Texte sei zu unscheinbar. Damit habe das Magazin eine wichtige Information unterschlagen und Ziffer 3 des Journalistenkodex verletzt. Gerade mit Leserinnen und Lesern, die den K-Tipp nicht kennen, begründet der Presserat seine Rüge. «Wer weiss, dass das Medium selber Unterschriften für das Referendum gesammelt hat, liest die vorgebrachten Informationen und Beurteilungen anders», hält der Presserat fest. Das politische Engagement an sich sei nicht zu beanstanden. Auch seine Unabhängigkeit habe der K-Tipp nicht verletzt: Ein Medium dürfe Sachverhalte aus der Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten beurteilen.
Die übrigen fünf Beschwerdepunkte betrafen einzelne Aussagen im Flyer, etwa die Behauptung, Versicherte könnten bis zu 30 Milliarden Franken verlieren. Sie weist der Presserat ab. Bei solchen politischen und wissenschaftlichen Streitfragen stehe Aussage gegen Aussage.
persoenlich.com wollte vom K-Tipp wissen, ob er sein politisches Engagement nach der Rüge künftig klarer offenlegen werde. Darauf geht René Schuhmacher als publizistischer Leiter der Herausgeberin Konsumenteninfo nicht direkt ein. Er hält die bisherige Transparenz für ausreichend. Den Hinweis auf die Unterschriftensammlung habe der K-Tipp in der ersten Spalte des ersten Artikels platziert. «Prominenter konnte diese Information somit nicht erwähnt werden», schreibt Schuhmacher. Zudem habe der Flyer weder eine Parole noch einen Kommentar enthalten.
Schuhmacher bestreitet auch, dass sich der K-Tipp mit dem Referendum identifiziert habe. Das Magazin habe während der Referendumsfrist einen Unterschriftentalon abgedruckt, damit die Bevölkerung über die geplanten Leistungseinschränkungen abstimmen könne.
Für den Arbeitgeberverband ist die fehlende Transparenz dagegen der zentrale Punkt, wie er in einer Medienmitteilung zum Presseratsentscheid schreibt. Entsprechend unzufrieden war der Verband mit der Kommunikation des Presserats: Die Zusammenfassung der Stellungnahme im Newsletter und auf der Website erwähnte keinen Verstoss. Der Text schloss lediglich mit dem Satz, es sei zulässig, mit der Sonderausgabe Partei zu ergreifen, das Engagement müsse aber gut sichtbar deklariert werden. Der Verband beschwerte sich darauf beim Presserat, die Rüge komme so nur durch die Blume zum Ausdruck.
Der Presserat formulierte den Satz noch am selben Tag um. Nun heisst es, das Engagement sei nicht ausreichend deklariert worden. Eine Fussnote hält fest, die erste Version sei missverständlich gewesen. Das Präsidium des Presserats verteidigt sein Vorgehen: Die Zusammenfassung sei als allgemeine Orientierung für Medienschaffende gedacht und nicht als Bericht über den Einzelfall, schreibt es auf Anfrage von persoenlich.com. Man habe sie inzwischen «noch leicht präziser formuliert».

