31.01.2003

Franco Knie vs. Facts

Fotomontage nicht ehrverletzend

Zürcher Obergericht spricht Journalisten frei.

Eine Fotomontage in der Zeitschrift Facts hat die Ehre von Zirkusdirektor Franco Knie und seiner früheren Freundin Stéphanie von Monaco nicht verletzt. Das Zürcher Obergericht hat - anders als die Vorinstanz - drei Journalisten freigesprochen. Anlass des Rechtsstreits war eine im März 2001 erschienene Fotomontage. Die Satire-Rubrik "Demontage" zeigt Franco Knie, der in einem Wohnwagen auf einem Bett liegt und einen Elefantentanga mit Rüssel trägt. Daneben steht Prinzessin Stéphanie in Reizwäsche, die "ganz scharf auf Knies neueste Elefantennummer ist".

Geschmacklos, aber nicht ehrverletzend

Die Bildmontage sei kein Angriff auf den Ruf von Franco Knie und Stéphanie, charakterlich anständige Menschen zu sein, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung am Freitag. Die Darstellung sei zwar geschmacklos, aber nicht ehrverletzend. Das Bild sei klar als Montage erkennbar gewesen und habe einen wahren Kern gehabt: Die Beziehung von Franco Knie zu Stéphanie, bei der Sex eine Rolle spielte. Letztlich habe Facts keine Verachtung oder Herabsetzung gegenüber den Karikierten zum Ausdruck gebracht.

Eine Reduktion der Beziehung auf ein "abartiges sexuelles Verhältnis" sei nicht erkennbar, befand das Obergericht. Die Bildmontage zeige weder eine pornografische Darstellung, noch eine Bordellszene mit Knie als Freier und der Prinzessin als Dirne - wie die Anwälte der beiden Kläger deren Ehrverletzung beweisen wollten. Vor Gericht sagte der Rechtsvertreter der Zeitschrift, dass für die Frage der Ehrverletzung der Aussagekern der Darstellung entscheidend sei und nicht die satirische Verkleidung. Diese Unterscheidung könnten durchschnittliche Bildbetrachter machen. Diese Auffassung vertraten auch alle drei Oberrichter.

Bussen und Genugtuungszahlungen aufgehoben

Mit seinem Urteil hat das Obergericht den Schuldspruch der Vorinstanz aufgehoben. Das Bezirksgericht Zürich hatte vor einem Jahr Facts-Chefredaktor Hannes Britschgi und die beiden "Demontage"-Mitarbeiter wegen Beschimpfung verurteilt. Gegen Britschgi wurde eine Busse von 4000 Franken ausgesprochen. Die anderen Angeklagten Art Ringger und Domenico Blass erhielten Bussen von je 1800 Franken. Ausserdem sollten sie den beiden Klägern solidarisch eine Genugtuung von je 10'000 Franken zahlen. Daraufhin legte die Tamedia, die Facts herausgibt, Berufung ein.

Obergerichtsurteil wird angefochten


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