Die bekannte Zürcher Gesellschaftsreporterin und Journalistin Hildegard Schwaninger wurde im Ehrverletzungsprozess, welcher ein Winterthurer Unternehmer anregte, vom Zürcher Obergericht freigesprochen.
Damit bestätigt das Obergericht den Freispruch des Zürcher Bezirksgerichtes vom 24. Januar 2014. Der Unternehmer legte anschliessend Berufung ein. Das Obergericht sprach nun Schwaninger eine Prozessentschädigung von 10'800 Franken zu, für welche nun der Kläger aufkommen muss.
Beim Prozess ging es um einen Artikel Schwaningers, der vor sieben Jahren unter dem Titel "Gescheiterter Jetsetter baut Casinos" im "Tages-Anzeiger" erschienen ist. (ma)
Bild: Keystone
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