Der Presserat wendet sich gegen eine übertriebene staatliche Regulierung der audiovisuellen Medien, wie sie im Entwurf für ein revidiertes Radio- und Fernsehgesetz vorgeschlagen wird. In seiner Vernehmlassungsantwort schlägt er vor, die Beurteilung von Programmbeschwerden einem aus dem Presserat zu entwickelnden Medienrat zu übertragen, der stark von der Medienbranche mitbestimmt wird. Eine möglichst weitgehende Selbstregulierung auch der elektronischen Medien sei mit der Pressefreiheit am besten zu vereinbaren. Dies geht aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervor.
Der Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz sieht vor, dass Beschwerden gegen Sendeinhalte zuerst durch vom Bund eingesetzte Ombudsstellen und dann durch die mächtige Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien beurteilt werden. Diese Kommission ist eine Verschmelzung der bisherigen Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), der Kommunikationskommission (ComCom) und des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM). Entscheide dieser Kommission sollen zudem zuerst an eine unabhängige Rekurskommission des Departements und anschliessend mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden können. Der Presserat sei mit der Konzentration der Verwaltungsaufsicht und der Programmaufsicht an der gleichen Stelle und mit der Beibehaltung eines komplizierten Instanzenzuges nicht einverstanden, wie es in der Vernehmlassungsantwort weiter heisst. Ausserdem wende er sich generell gegen den Geist einer stärkeren Fremdregulierung auf Kosten der Selbstregulierung, der im Gesetzesentwurf zum Ausdruck kommt.
Presserat soll Medienrat werden
Der Presserat setze sich daher vehement für mehr Selbstregulierung auch von Radio und Fernsehen ein. Er schlage vor, dass es Sache der Medienbranche sein soll, die Ombudsleute zu bestimmen. Zudem solle ein Medienrat abschliessend über Beschwerden urteilen. Dieser soll getragen werden von einer Stiftung, bei der der Bundesrat und die Medienbranche je die Hälfte der Mitglieder des Stiftungsrates ernennen. Der Stiftungsrat wähle dann den eigentlichen Medienrat, der aus Medienvertretern und Publikumsvertretern bestehe. Der Medienrat würde keine Bussen aussprechen, sondern Feststellungen treffen und Empfehlungen abgeben. Der Medienrat wäre eine Weiterentwicklung des Presserates.