08.03.2020

Radio 3Fach

Fünf Beanstandungen beim Ombudsmann

Das Luzerner Jugendradio hat mit einem Coronavirus-Video provoziert. Dieses sorgte für heftige Reaktionen. Auf vier der Beanstandungen kann der für die Privatsender zuständige Ombudsmann jedoch nicht eintreten.
Radio 3Fach: Fünf Beanstandungen beim Ombudsmann
Machte sich in einem satirischen Beitrag über das Coronavirus lustig: Moderatorin Lea Inderbitzin. (Bild: Screenshot)
von Christian Beck

Ein Grüselvideo des Luzerner Privatradios 3Fach hat Folgen. persoenlich.com weiss: Bei der Ombudsstelle der privaten Radio- und Fernsehveranstalter sind bis am Samstagabend fünf Beanstandungen eingegangen.

Eine Beanstandung richtet sich gegen einen Radiobeitrag zum Thema, vier Beanstandungen gegen das eigentliche Video. Nur: «Zur Beurteilung von YouTube-Videos eines privaten Radiosenders, auch wenn das Video auf der Webseite des Senders eingebettet ist, bin ich von Gesetzes wegen nicht zuständig», sagt Ombudsmann Oliver Sidler auf Anfrage. Somit kann er auf diese vier Beanstandungen nicht eintreten, nimmt nun aber den beanstandenen Radiobeitrag unter die Lupe.

Sidler hat am Samstag das Verfahren eingeleitet und wird nun untersuchen, ob es beim Radiobeitrag zu einer Verletzung der Programmbestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes (Art. 4 und 5 RTVG) gekommen ist.


Zur Vorgeschichte: Lea Inderbitzin, Moderatorin des Luzerner Jugendradios 3Fach, leckte Dinge ab – vom Touchscreen eines Ticketautomaten über eine Haltestange im Bus bis zur Hand von Komikerin Hazel Brugger. Ihr Ziel: Sie wollte sich mit dem Coronavirus infizieren. Festgehalten wurde die Aktion in einem Video, welches über die sozialen Medien und auf der Website des Senders geteilt wurde. Das Video sorgte für teils heftige Kritik (persoenlich.com berichtete).


Nicht nur die «Wutbürger», wie sie von Radio 3Fach im Radiobeitrag bezeichnet wurden, meldeten sich zu Wort. Auch Gesundheitspolitiker übten Kritik. «Das Video ist eine Provokation und dumm», sagte etwa Ruth Humbel, Präsidentin der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats. Dem Sender die Gebühren streichen würde sie allerdings nicht, sagte sie zu 20 Minuten. Aber genau solche Stimmen wurden in den sozialen Medien laut. Zu streichen gäbe es einiges: Das komplementäre nicht gewinnorientierte Lokalradio 3Fach erhält vom Bund einen Abgabenanteil von jährlich 559'012 Franken.

Aber eben: YouTube-Videos werden von den Programmbestimmungen des Radio- und Fernsehgesetzes nicht erfasst. Hier gelten die allgemeinen Gesetze.



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