09.12.2021

RSI

Fünf Fälle von Persönlichkeitsverletzung

Juristinnen und Juristen haben insgesamt 39 bei der Mediengewerkschaft SSM eingegangene Beschwerden geprüft.
RSI: Fünf Fälle von Persönlichkeitsverletzung
Ein Blick ins RSI-Studio in Comano. (Bild;d: Keystone/Ti-Press/Pablo Gianinazzi)

Eine externe Untersuchung hat bei RSI in fünf Fällen eine Persönlichkeitsverletzung bestätigt. Darunter ist jedoch kein Fall von Mobbing, Bossing oder sexueller Belästigung, wie unabhängige Juristinnen an einer Medienkonferenz bekanntgaben.
Gemäss den am Donnerstag präsentieren Angaben haben die Juristinnen und Juristen insgesamt 39 bei der Mediengewerkschaft SSM eingegangene Beschwerden geprüft. Rund die Hälfte der Beschwerden betrafen Mobbing. Bei der anderen Hälfte der Fälle handelte es sich um Belästigung, darunter sexuelle Belästigung und Persönlichkeitsverletzung. Von den 39 Beschwerden seien 18 in einer zweiten Phase eingehender untersucht worden, erklärte Nora Jardini Croci Torti. Manchen Mitarbeitern habe das Gespräch mit einer aussenstehenden Person bereits gereicht, sagte die Juristin. Diese Personen hätten ihre Beschwerde danach nicht mehr weiterverfolgen wollen. Von den untersuchten 18 Fällen habe in fünf Fällen eine «leichte bis mittelschwere Persönlichkeitsverletzung» stattgefunden, sagte Anwältin Raffaella Martinelli Peter. Diese hätten sich zwischen 2000 und 2020 zugetragen. Betroffen seien drei Frauen und zwei Männer. Fünf «isolierte Fälle» Auf Nachfrage eines Journalisten machten die Juristinnen weitere Angaben zu den Persönlichkeitsverletzungen: In zwei Fällen sei eine «feindselige Handlung» gegenüber den Mitarbeitenden festgestellt worden. In den anderen Fällen gehe es einmal um eine mutmasslich ungerechtfertigte Entlassung und einmal um einen klassischen «Arbeitskonflikt», erklärten die Juristinnen. Der letzte Fall betreffe die Versetzung einer Person in einen anderen Bereich des Unternehmens.
Bei den fünf bestätigten Beschwerden handle es sich um «isolierte Fälle», betonte RSI-Direktor Mario Timbal. Ausserdem seien die Leiterinnen der externen Untersuchung zum Schluss gekommen, dass in einem Unternehmensbereich von RSI ein «ungesundes Klima» herrsche. Die Direktion erwarte nun konkrete Ratschläge von den externen Experten, wie dieses Klima verbessert werden könne. Unter anderem solle eine Arbeitspsychologin eingesetzt werden. Sanktionen, aber keine Entlassungen Timbal sagte, es werde Sanktionen geben, aber keine Entlassungen. Die Sanktionen müssten mit dem SRG-Hauptsitz in Bern beziehungsweise mit Radio Télévision Suisse (RTS) in der Westschweiz abgeglichen werden. Bei RTS waren mehrere Beschwerden wegen sexueller Belästigung und Übergriffe eingegangen. In zwei Fällen werde zudem sofort interveniert, um den Konflikt zu lösen, fuhr Timbal fort.

Der vor einem Jahr angetretene Direktor betonte, dass Persönlichkeitsverletzungen dieser Art bei RSI keinen Platz hätten. In einem kreativen Unternehmen wie der Radio- und Fernsehanstalt brauche es Raum für Vertrauen und eine Garantie auf freie Meinungsäusserung. Mit dem Bericht zur externen Untersuchung sei noch kein Schlusswort in dieser Sache gesprochen, erklärte Timbal. Vielmehr handle es sich um ein erreichtes Etappenziel. Der RSI-Direktor will neue Regeln einführen, wie er sagte. Diese würden in Kürze den Mitarbeitenden präsentiert. Die externe Stelle war im November 2020 eingesetzt worden, nachdem bei SSM über 30 Beschwerden eingegangen waren. Massnahmenkatalog der SRG Auch beim Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) gab es vor kurzem eine externe Untersuchung. Der im vergangenen Juli vorgestellte Bericht eines Anwaltskollektivs weist mehr als 220 Zeugenangaben aus, einige davon reichen mehr als 20 Jahre zurück. Demnach kamen bei RTS jahrelang Belästigung und sexuelle Übergriffe häufig vor. Angeschuldigt wurden drei Mitarbeiter, darunter Darius Rochebin, langjähriger ehemaliger Star-Moderator der RTS-Tagesschau. Die von der SRG eingesetzten unabhängigen Experten attestierten ihm eine weisse Weste. Ein Kadermitarbeiter musste aber gehen, ein weiterer Mitarbeiter wurde sanktioniert. Obwohl es zu keinen gravierenden Fehlern in der Chefetage gekommen war, verliessen auch der TV-Chefredaktor und der Leiter der Personalabteilung den Sender.
Der Verwaltungsrat der Muttergesellschaft SRG verabschiedete in dem Zusammenhang im vergangenen Sommer einen Massnahmenkatalog zur Änderung der Betriebskultur und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Umsetzung überwacht eine nationale Arbeitsgruppe, die direkt dem Verwaltungsrat berichtet. (sda/wid)


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