Der Streit um die Veröffentlichung eines Buches zum Mord am Genfer Bankier Edouard Stern geht in die nächste Runde. Das Genfer Appellationsgericht wägt dieser Tage ab, ob die Unschuldsvermutung oder die Meinungsfreiheit höher zu gewichten sind.
Am Mittwoch wurden die Parteien ein erstes Mal angehört. "Ich habe eine Aufhebung des Publikationsverbots beantragt", sagte Robert Assaël, Anwalt der beiden Buchautoren, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das Verbot sei ein krasser Fall von Beschneidung der Meinungsfreiheit.
Denn das Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung müsse bei der mutmasslichen Täterin stark relativiert werden. Die Frau habe die Tat schliesslich zugegeben. Zudem dürfe man Journalisten nicht dazu verknurren, folgsam nur die offiziellen Informationen zu verbreiten, sagte Assaël.
Sein Kontrahent, Anwalt Bruno de Preux, verwahrte sich dagegen, Zensur zu betreiben. "Wir wollen vor der Veröffentlichung des Buches nur das Manuskript lesen. Wenn der Inhalt die Unschuldsvermutung nicht verletzt, werden wir uns gegen die Publikation nicht mehr wehren", sagte er im Namen seiner Mandantin.
Urteil nicht beeinflussen
Im vorliegenden Fall gehe es darum, wie ein Gericht später die von seiner Mandantin gestandene Tat bewerte. Zwischen geplantem Mord und anderen Tötungsdelikten gebe es Unterschiede, auch im Strafmass. Wenn nun in einem Buch falsche Dinge behauptet würden, könne das die Richter in die Irre führen, sagte de Preux.
Die Autorin Valérie Duby und der Autor Alain Jourdan waren Ende Juli, als ein Gericht das superprovisorische Publikationsverbot bestätigte, in Berufung gegangen.
Der Fall Stern
In ihrem Buch behandeln die Journalisten der Tageszeitung "Tribune de Genève" einerseits den Mordfall und andererseits das berufliche Umfeld Sterns. Der 50-jährige Bankier gehörte zur französischen Hochfinanz und galt als harter Geschäftsmann.

