Fast drei Jahre nach dem ersten Bericht über den sogenannten «Zuger Sex-Skandal» geht Jolanda Spiess-Hegglin juristisch gegen den «Blick» vor. Wie das «St. Galler Tagblatt» und die «Luzerner Zeitung» berichten, hat die frühere Grünen-Kantonsrätin Anfang September beim Kantonsgericht Zug wegen Persönlichkeitsverletzung Klage eingereicht.
Spiess-Hegglin verlange eine «Wiedergutmachung im Sinne einer Rehabilitierung», sagt die Anwältin Rena Zulauf gegenüber der Zeitung. Wer wie der «Blick» hart im Austeilen sei, müsse auch hinstehen und «sorry» sagen können, wenn er zu weit gegangen sei. Für Zulauf ist klar, dass es sich beim Vorgehen der Zeitung um eine schwere Persönlichkeitsverletzung handle.
Die Klage bezieht sich auf die Berichterstattung des «Blicks» vom 24. Dezember 2014. Nachdem bereits andere Medien über sexuelle Kontakte zwischen zwei Kantonspolitikern an der Zuger Landammannfeier berichtet hatten, machte das Boulevardblatt die Namen der Betroffenen publik. Neben den Bildern vom damaligen SVP-Kantonalpräsident Markus Hürlimann und Jolanda Spiess-Hegglin stand die Frage: «Hat er sie geschändet?». Es folgten hunderte Medienberichte, Beschimpfungen und Drohungen in den sozialen Medien. Ende 2016 trat Spiess-Hegglin aus dem Kantonsrat zurück.
Rüge vom Presserat
Vor Gericht einen Sieg errungen hat Spiess-Hegglin bereits gegen Philipp Gut, den stellvertretenden Chefredaktor der «Weltwoche». Dieser hatte in einem Artikel geschrieben, dass Spiess-Hegglin sich die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen. Das Bezirksgericht Zürich hat den Journalisten Mitte Mai wegen übler Nachrede verurteilt (persoenlich.com berichtete).
Im Sommer 2016 rügte der Presserat den «Blick» in dieser Sache gleich zweimal (persoenlich.com berichtete). Mit dem Artikel habe die Zeitung den Opferschutz missachtet und die Privat- und Intimsphäre der Politikerin verletzt, urteilt das Gremium. Die Beschwerde von Hürlimann wurde teilweise gutgeheissen, da die Zeitung über seine vorläufige Inhaftierung wegen Verdachts auf ein Sexualdelikt berichten durfte. (wid)