29.03.2006

Bundesrat

Grünes Licht für zweite Digitalradio-Plattform

Kein Kurswechsel in der analogen Verbreitung von Radioprogrammen.

Für die terrestrische Verbreitung neuer sprachregionaler Radioprogramme setzt der Bundesrat auf das Digitalradio. Er gab daher grünes Licht für die Realisierung einer zweiten terrestrischen Digitalradio-Plattform in der deutschen Schweiz. Keinen radikalen Kurswechsel nimmt der Bundesrat bei der analogen Verbreitung von Radioprogrammen über UKW vor.

Die drahtlos terrestrische Verbreitung von Radioprogrammen erfolgt in der Schweiz -- wie in ganz Europa -- vorwiegend in analoger Technik über Ultrakurz-Wellen (UKW). Die dichte Belegung des UKW-Frequenzbandes lässt es indes nicht zu, die Empfangsqualität zu verbessern und gleichzeitig neue Programme zu verbreiten. Diese Ziele können nur mittels Digitalisierung der Verbreitungswege erreicht werden.

Klar ist für den Bundesrat, dass auf sprachregionaler Ebene nur die digitale Technologie T-DAB Raum für neue Radioprogramme schafft. Weiterentwicklungen dieses Standards werden künftig auch multimediale Anwendungen erlauben. Die SRG SSR bietet heute schon ein erstes T-DAB-Programmbouquet in weiten Teilen der Schweiz an. In Ergänzung dazu soll in einem ersten Schritt eine zweite digitale Plattform auf der Basis des T-DAB-Standards in der deutschen Schweiz realisiert werden.

Diese Plattform soll primär privaten Anbietern neuer sprachregionaler Programme, aber auch der SRG SSR offen stehen. Die öffentliche Ausschreibung der diesbezüglichen Veranstalterkonzessionen dürfte im Sommer 2006 stattfinden. Anschliessend ist der Ausbau einer zweiten digitalen Radioplattform in der Romandie und im Tessin vorgesehen.

Analoge Verbreitungstechnik bleibt vorherrschend

Dessen ungeachtet ist der Bundesrat der Ansicht, dass die analoge Verbreitungstechnik über UKW auch in den kommenden Jahren vorherrschen wird. Im Einklang mit der überwiegenden Mehrzahl der Veranstalter spricht er sich deshalb für die Beibehaltung der heutigen Grundsätze für die analoge UKW-Sendernetzplanung aus. Namentlich lehnt er tiefgreifende technische Umplanungen ab, nur um wenigen neuen Programmen Platz zu machen. Weil mittelfristig interessante Aussichten auf die Digitalisierung des UKW-Frequenzbandes bestehen, verpflichtet der Bundesrat die Planungsbehörde dazu, alle Massnahmen zu unterlassen, die diesen allfälligen späteren Technologiesprung beeinträchtigen könnten.


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