26.06.2006

Internet

Härtere Gangart gegen Piraterie

Strengere Kontrollen, zahlreiche Strafklagen.

Internet-User, die Musik, Filme oder Spiele anbieten oder herunterladen, riskieren in der Schweiz je länger je mehr eine Strafe. Seit Ende 2005 sind die Kontrollen strenger geworden. Und die Musikindustrie hat bereits 70 Strafklagen eingereicht. Bis vor kurzem konnten Privatpersonen unbehelligt Musik im Internet verbreiten oder kopieren. Seit allerdings der Schweizer Verband der Musikwirtschaft (IFPI Schweiz) Mitte November 2005 seine "Game Over"-Aktion lanciert hat, ist das anders.

Jeder User hinterlässt eine Spur im Internet. Damit ist exakt belegbar, wer wann welche Daten heruntergeladen hat. Über diese Daten gelangen die Piraten-Fahnder zum jeweiligen Provider und ersuchen ihn um die Identität des Kunden. Aus Gründen des Datenschutzes verweigern die Provider jeweils eine Zusammenarbeit. Dann wird eine Anzeige eingereicht. Im Rahmen des Strafverfahrens muss der Provider dann die Angaben herausrücken. Hat der IFPI die Daten, versucht er in erster Linie eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen.

25 Vergleiche

Von den bisher eingereichten Klagen wegen Verletzung des Urheberrechts konnten rund 25 auf diese Weise beigelegt werden. Die erwischten User verpflichteten sich, künftig keine Musik mehr illgal im Internet zu verbreiten. Zudem zahlten sie zwischen 3000 und 10'000 Franken Schadenersatz und Verfahrenskosten. Die Summe hängt von der Anzahl verbreiteter Titel ab, wie IFPI-Jurist Beat Högger gegenüber der SDA sagte.

In etwa 20 Fällen kam es zu Strafverfahren. Laut Högger wurden Computer beschlagnahmt und die User einvernommen. Die ersten Prozesse dürften in zwei, drei Jahren stattfinden. Die Kontrollen durch die IFPI reichen nicht aus und die Ermittlungen sind sehr aufwendig. Nach Schätzung von Högger benutzen 300'000 bis 400'000 Internet-User in der Schweiz regelmässig die Sites der Tauschbörsen.

Wie die Verkehrspolizei

"Unsere Kontrollen sind vergleichbar mit jenen der Verkehrspolizei", sagt Högger. Sie sollen auch einen entsprechenden Abschreckungseffekt haben. Es genüge nicht zu sagen, es sei verboten, Musik gratis zur Verfügung zu stellen. Man müsse auch etwas dagegen tun. Der IFPI klagt nur gegen jene User, welche viele Musikstücke anbieten. Im bisher unbedeutendsten Fall waren dies 158 Lieder. Die Tausch-Sites stellen gemäss Högger ein enormes Problem dar.

Die Musikindustrie schätzt, dass zum Teil wegen ihnen die CD-Verkäufe zurück gegangen sind. Die Sites sind in der Schweiz verboten. Die Behörden versuchen immer wieder sie zu schliessen, aber es entstehen wieder neue. Geschützte Dateien gratis anzubieten ist strafbar -- die Dateien herunterzuladen dagegen nicht. Die Tausch-Sites sind aber so konzipiert, dass Benutzer, die etwas kopieren wollen, im Gegenzug etwas anbieten müssen. Weil die Tauschbörsen damit besonders effiziente Multiplikatoren sind, konzentriert der IFPI seinen Kampf auf sie.

Filme und Spiele

Auch die Film- und die Spiele-Industrie kämpfen auf juristischem Wege gegen Raubkopierer im Internet. Sie reichen jedes Jahr rund hundert Klagen ein. In den meisten Fällen kommt es zu aussergerichtlichen Einigungen - die Klagen werden zurückgezogen.


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