Das Regionalgericht Bern-Mittelland hat eine entsprechende superprovisorische Massnahme erlassen, wie das Onlineportal Inside Paradeplatz berichtete. Konkret verbietet die Verfügung vom 30. September den Beklagten unter Androhung einer Busse von 10'000 Franken, über Schärs Klage zu berichten. In dieser fordert der Historiker die Löschung mehrerer Artikel von Zeyer, die auf dessen Blog Zackbum und in der Weltwoche erschienen sind.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung ist eine breitere mediale Debatte um den Historiker der Universität Lausanne. Schär ist Co-Autor einer umstrittenen Studie zur Hausinschrift «Zum Mohrenkopf» in Zürich. Nach einem kritischen Artikel in der NZZ hatten sich 29 Historikerinnen und Historiker in einem offenen Brief hinter Schär gestellt und der Zeitung «persönliche Diffamierung» vorgeworfen (persoenlich.com berichtete). (cbe)

