Herr Glaus, Sie haben den umstrittenen "Kassensturz"-Beitrag gesehen. Ging der Beitrag Ihrer Ansicht nach zu weit?
Der Kassensturz ging sehr weit. Ob ethische oder rechtliche Grenzen überschritten wurden, kann ich nicht abschliessend beurteilen. Da müsste ich das ganze "Dossier" kennen.
Die Konsultation wurde mit einer versteckten Kamera aufgenommen. Darf man das eigentlich?
Die verdeckte Recherche ist in der Regel nicht erlaubt. Personenbezogene Daten müssen auf rechtmässigem Weg beschafft werden. Auch die medienethischen Richtlinien im Journalismus lassen die verdeckte Recherche nur ausnahmsweise zu -- dann nämlich, wenn recherchierte Informationen, welche im öffentlichen Interesse liegen, auf andere Art gar nicht beschafft werden können. Und strafrechtliche Tatbestände dürfen dabei nicht erfüllt werden; es dürfen keine Urkunden gefälscht und keine Sachen oder Daten beschädigt werden. In der Regel dürfen recherchierte Fakten wie Aussagen, Bilder usw. nicht identifizierbar verwertet werden.
Hätte der "Kassensturz" die Beteiligten vor der Ausstrahlung um Einwilligung bitten müssen?
Wenn die Person identifizierbar ist, braucht es entweder eine Einwilligung oder einen andern überwiegenden Rechtfertigungsgrund. Das kann dann zutreffen, wenn wichtige Informationen, welche im öffentlichen Interesse liegen, auf anderem Weg nicht beschafft werden können und die Namensnennung notwendig ist, um nicht eine ganze Berufsgruppe, sondern einen einzelnen "Ausreisser" zu identifizieren. Der Kassensturz hat z.B. verdeckte Recherchen bei Versicherungsberatern nicht-identifizierbar ausgestrahlt, obwohl es um einen einzelnen "Ausreisser" ging.
Besteht im "Kassensturz"-Beitrag ein solcher Rechtfertigungsgrund?
Die Frage ist letztlich, ob Dr. Meyer-Fürst ein "Ausreisser" ist, vor dem die Öffentlichkeit gewarnt werden muss. Und dabei spielt auch eine gewisse Rolle, wie sehr er sich in seiner Eigenprofilierung und im "Akquirieren" von Patienten in den letzten Jahren öffentlich in Szene gesetzt hat. Wer sich in eigener Sache exponiert, darf nicht zu empfindlich sein, hat das Bundesgericht in einer berühmten Minelli-Wilderer-Entscheidung einmal festgehalten.
Der "Kassensturz" erhebt schwere Vorwürfe gegen Meyer Fürst und stellt den Chirurgen als Grabscher dar. Ist dieser Vorwurf legitim?
Die Vorwürfe von Frau Dillier sind gravierend. Beim Vorwurf "Grabscher" können sich die Zuschauerinnen und Zuschauer selbst ein Bild machen. Das Vorgehen des Arztes unter Beobachtung der Kollegin von Miss Argovia wurde von etlichen Frauen -- auch in unserer Anwaltskanzlei -- nicht als besonders forsch empfunden. Allerdings ist auch das subjektive Empfinden einer Frau relevant, nicht aber das Unwohlsein der Agent-Provokateurin. Ihr ist es möglicherweise ohnehin nicht wohl in ihrer Rolle. In dieser Wertung hat sich der Kassensturz etwas gar viel Moralin zugetraut. Übrigens: Die allermeisten Patientinnen gehen meines Wissens freiwillig zu diesem Szenenarzt. Bitte kein falsch verstandener "Konsumentinnen-Schutz".
Am Ende des Beitrags behauptet Jetsetterin Vera Dillier: "... und als ich mich umkehrte, hatte er seine Hosen offen." Dürfen derart schwerwiegende Vorwürfe aus dem Zusammenhang heraus erhoben werden?
Jetset versus Jetset. Ich hoffe für Frau Dillier, dass Sie ihre Aussage beweisen oder zumindest glaubhaft vertreten kann.
Könnte eine Klage von Peter Meyer-Fürst gegen den "Kassensturz" Ihrer Ansicht nach erfolgreich sein?
Bezüglich des massiven Vorwurfs von Frau Dillier ja -- wenn Peter Meyer-Fürst zu diesem happigen Vorwurf nicht Stellung nehmen konnte. Der Kritisierte muss zu schweren Vorwürfen angehört werden. Ob die Sendung persönlichkeitsrechtlich und programmrechtlich in weiteren Punkten problematisch ist, kann ich aus der Distanz -- ohne Kenntnis des ganzen Dossiers -- nicht abschliessend beurteilen.
-->Dr.iur. Bruno Glaus ist Rechtsanwalt in Uznach und Zürich, mit Schwerpunkt in Wirtschafts- , Medien- und Kunstrecht. http://www.glaus.com

