Die Promotoren von Skyradio sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgeblitzt. Die Strassburger Richter sind auf ihre Beschwerde im Zusammenhang mit der Konzessionsverweigerung durch das UVEK nicht eingetreten. Das Bundesamt für Kommunikation hatte 1996 eine Konzession für einen Lokalradiosender im Raum Zürich ausgeschrieben. Mehrere Sender bewarben sich, unter ihnen Skyradio. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vergab die Konzession 1997 schliesslich an das multikulturelle Radio Tropic.
Skyradio gelangte dagegen erfolglos an den Bundesrat und ans Bundesgericht. Letzteres trat auf die Beschwerde 1997 nicht ein. Mit Entscheid von Ende August hat es der EGMR nun ebenfalls abgelehnt, auf die Beschwerde von Skyradio einzutreten. Skyradio hatte gerügt, dass ihm eine gerichtliche Beurteilung des Konzessionsentscheides im Sinne von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verwehrt worden sei. Laut den Strassburger Richtern geht es vorliegend jedoch nicht um ein "ziviles" Recht, das in den Anwendungsbereich dieses Artikels fallen würde.

