01.04.2006

Facts

Informant aus dem Rüstungskonzern Ruag verurteilt

Verstoss gegen Geheimhaltungspflicht.

Weil er dem Nachrichtenmagazin Facts geheime Informationen weitergab, ist ein ehemaliger Ruag-Angestellter zu 10 Tagen Gefängnis bedingt und einer Busse von 600 Franken verurteilt worden. Das Strafgericht Thun erachtete dessen Aussagen als zum Teil unglaubwürdig. Zudem wurden dem ehemaligen Verkäufer des Rüstungskonzerns Ruag die Partei- und Verfahrenskosten in der Höhe von knapp 15 000 Franken auferlegt.

Der Verurteilte hatte im März 2004 einem Facts-Journalisten geheime Informationen über den Verkauf von Luft-Boden-Raketen an eine amerikanische Herstellerfirma weitergegeben. Die Rechnung für dieses Geschäft der Ruag datierte auf den Tag des Beginns des Irak-Krieges. Verwirrung herrschte bei der Beweisaufnahme am Freitag vor allem bei der Frage, ob der Angeklagte die Information aus eigener Initiative ausgehändigt habe oder ob ihn der Facts-Journalist kontaktiert hatte.

Widersprüchliche Aussagen

Bei der ersten Einvernahme im November 2004 gab der Verurteilte zu, den Journalisten von sich aus angerufen zu haben, im Juni 2005 widerrief er dieses Eingeständnis. Bei der Zeugeneinvernahme vom Freitag stützte der Facts-Journalist die zweite Version, wonach er den Ruag-Angestellten kontaktiert habe. Der Journalist sagte aus, er sei durch einen zweiten Informanten bereits vor dem Telefonat auf das Geschäft aufmerksam geworden.


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