22.11.2002

SF/SR DRS

Infovereinbarung mit Kirchen erneuert

Einblick bei christlich deklarierten Sendungen.

Schweizer Fernsehen und Radio DRS haben am Freitag eine Vereinbarung über die Behandlung krichlicher Themen mit den drei Landeskirchen getroffen. Diese ersetzt das bisherige Grundlagenpapier aus dem Jahre 1979. Die Vereinbarung umschreibt den Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender mit den drei christlichen Kirchen.

Umschrieben wird auch die Zusammenarbeit mit den Landeskrichen bei den als christlich deklarierten Sendungen. Beispielsweise wurde festgelegt, dass bei solchen Sendungen Personen einbezogen werden müssen, die eine theologische Ausbildung genossen haben oder in einem kirchlichen Dienst stehen. Bei der Auswahl dieser Personen haben die Kirchen ein Mitspracherecht.


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