28.01.2003

K-Tipp vs. Comparis

Internet-Vergleichsdienst zieht "Fall Gasche" weiter

"Einstellungsverfügung stützt sich auf falsche Tatsachen ab".

Comparis.ch zieht den Fall Gasche weiter. Der Internet-Vergleichsdienst rekurriert gegen den Entscheid der Bezirksanwaltschaft Zürich, das Verfahren gegen den Herausgeber des K-Tipps einzustellen, wie er am Dienstag mitteilte.

Der Rechtsstreit geht auf einen im März 2001 im K-Tipp veröffentlichten Artikel zurück. Dort schrieb Urs P. Gasche, dass beim Comparis-Vergleich sehr lückenhafte Daten erfahre, wer sich bei den Krankenkassen für ein günstiges Hausarzt- oder HMO-Modell interessiere. "Comparis hat nur Kassen in ihren Vergleich aufgenommen, die ihr eine Aufwandentschädigung zahlten".

Gasche habe keine "unrichtige oder irreführende Behauptungen" gemacht, hiess es in der am 18. Januar 2003 veröffentlichten Einstellungsverfügung der Zürcher Bezirksanwaltschaft. Deshalb sei seine Kritik nicht zu beanstanden. Der Firma Comparis wurde gar vorgeworfen, die Klage "mindestens leichtfertig" eingereicht zu haben.

Das Verfahren sei nicht nach den Regeln der Strafprozessordnung des Kantons Zürich durchgeführt worden, begründet die Firma ihren beim Bezirksgericht Zürich eingereichten Rekurs. Die schriftlichen Aussagen Gasches seien ihr nie vorgelegt worden. Das grundlegende Recht auf Stellen von Ergänzungsfragen sei verwehrt worden. Und die Bezirksanwaltschaft habe sich bei der Beurteilung des Falls auf falsche Tatsachen und einzig auf die Erklärung Gasches abgestützt. Daraus würden Schlüsse gezogen, die sich durch die Akten entkräften liessen.


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