Wegen "der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen" eröffnet die Bundesanwaltschaft jährlich mehrere Verfahren gegen Journalisten. Eine Statistik wird darüber laut Angaben der Bundesanwaltschaft nicht geführt.
Die Bundesanwaltschaft führe "keine Statistik bezüglich einzelner spezieller Straftatbestände", liess die Behörde in einer schriftlichen Stellungnahme auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA verlauten. Jene Statistiken, die nach Deliktskategorien geführt würden, seien "den Aufsichtsbehörden vorbehalten".
Die Bundesanwaltschaft habe in den letzten Jahren pro Jahr "mehrere Verfahren" wegen der Veröffentlichung ziviler Amtsgeheimnisse eröffnet. Zwar handle es sich um ein Offizialdelikt, "in aller Regel" seien die Verfahren aber auf Grund von Anzeigen aus der Verwaltung initiiert worden. Dabei sei jeweils gleichzeitig wegen Verstosses gegen Amtsgeheimnisverletzung (StgB 320) ermittelt worden.

