Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Journalisten zu einer bedingten Strafe von zwei Tagessätzen. Ausserdem muss er eine Busse von 400 Franken und die Verfahrenskosten bezahlen, wie der Journalist Joël Boissard gegenüber der Nachrichtenagentur sda am Sonntag sagte. Er bestätigte damit eine Meldung des «Matin Dimanche».
Der Fall ereignete sich im Jahr 2015. Nach einem Adresswechsel erhielt der Journalist die Unterlagen für die nationalen und die kantonalen Abstimmungen vom 8. März doppelt. Überzeugt, dass ihn das elektronische System blockieren würde, wagte er den Versuch und stimmte innerhalb von wenigen Minuten zweimal ab. Zwar wies er die Kanzlei sofort auf das Problem hin, er realisierte gleichzeitig aber auch einen Fernsehbeitrag zum Thema. Drei Wochen später wurde er von der Kanzlei bei der Genfer Staatsanwalt angezeigt.
Am Ende befasste sich die Bundesanwaltschaft mit der Affäre. Der Journalist wurde in Bern angehört, der Strafbefehl ging Anfang November ein. Für den Bundesanwalt handelt es sich um einen absichtlichen Missbrauch der politischen Rechte. Den journalistischen Auftrag zog er nicht in Betracht.
Der Journalist hingegen ist überzeugt, mit gutem Wissen und Gewissen gehandelt zu haben. Er wolle den Fall deshalb ans Bundesstrafgericht weiterziehen. Dabei gehe es ihm auch um die Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit.
Der Schweizer Journalisten-Verband Impressum zeigte sich am Sonntag in einer Stellungnahme «verblüfft» vom Strafbefehl gegen den Journalisten. Der Verband sieht in dieser Bestrafung eine «schwere Verletzung der Medienfreiheit».
Der Journalist habe einen Fehler im elektronischen Abstimmungssystem entdeckt. Dadurch, dass er diesen Fehler selbst bei der Staatskanzlei anzeigte, habe er im öffentlichen Interesse gehandelt, schreibt Impressum. (sda)

