Eine Journalistin des Wochenmagazins L'Illustré ist vom Bezirksgericht Entremont VS wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Der Prozess stand im Zusammenhang mit einem Fall von mutmasslichem Kindsmissbrauch.
Die Journalistin wurde zu 5 Tagen Gefängnis bedingt auf zwei Jahre verurteilt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Frau muss dem Kläger eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten übernehmen. Zudem muss L'Illustré das Urteil publizieren. Die Rekursfrist beträgt 30 Tage.
Im Oktober 2002 hatte das Westschweizer Wochenmagazin einen Artikel über eine Affäre von mutmasslichem Kindsmissbrauch im Wallis publiziert. Darin waren auch Angaben zum mutmasslichen Täter enthalten. Dieser verklagte die Journalistin im Dezember 2002 wegen übler Nachrede.
Zu präzise Beschreibung
Der inzwischen von jeglichem Verdacht entlastete Kläger machte anfangs November vor dem Bezirksgericht Entremont geltend, dass die Beschreibung des Falles durch die Journalisten seine Identifikation als möglicher Täter erlaubte.
Der Anwalt der Journalistin bestritt vor Gericht jegliche Vorwürfe. Seine Klientin habe im Artikel dem mutmasslichen Täter einen fiktiven Namen gegeben und auch die Wohnorte der Beteiligten nicht genannt. Das Gericht kam jedoch wie der Kläger zum Schluss, dass aufgrund der Angaben die Identifikation des Mannes möglich war.

