Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich stört sich über eine Berichterstattung des Tages-Anzeigers zu den Prämienverbilligungen. Im am Montag publizierten Artikel heisst es: «Natalie Rickli will dem Mittelstand die Prämienverbilligung kürzen». Diese Berichterstattung sei nicht korrekt, «weil die Gesundheitsdirektion und ihre Vorsteherin ein System umsetzen, welches vom Kantonsrat so beschlossen wurde», heisst es in einer Medienmitteilung. Die Gesundheitsdirektion habe stets betont, dass mit dem neuen System noch Erfahrungen gesammelt werden müssen, damit es optimal greifen könne.
In der Medienmitteilung folgt ein längerer Absatz mit technischen Details zu den individuellen Prämienverbilligungen. Fazit laut Gesundheitsdirektion: «Im neuen System wird der ‹Mittelstand› (…) weder pauschal benachteiligt noch bevorzugt. Es gilt, eine differenzierte Beurteilung vorzunehmen, was wir auch vom Tages-Anzeiger erwarten.» Das Amt habe beim Tages-Anzeiger interveniert und prüfe rechtliche Schritte. (pd/cbe)