29.10.2004

Cablecom

Keine Erhöhung der Kabelfernsehgebühren

Einigung mit Preisüberwacher Strahm.

Die Kabelfernsehgebühren der 1.5 Millionen Cablecom- Abonnenten bleiben unverändert. Der neue Preisüberwacher Rudolf Strahm und die Kabelnetzbetreiberin Cablecom haben sich über den Abonnementspreis für den Fernseh- und Radioanschluss geeinigt.

Wie der Preisüberwacher am Freitag mitteilte, dürfen die Gebühren 2005 nicht erhöht werden. Per 2006 kann der Basispreis um 1.50 Franken auf maximal 21 Franken pro Monat angehoben werden. Auf diesen Zeitpunkt hin wird Cablecom als Gegenleistung sämtliche in einer Region empfangbaren Kanäle auch digital übertragen und in ihr Grundangebot einbauen.

28-prozentige Erhöhung geplant

Ende dieses Jahres läuft die im Jahr 2002 zwischen dem Preisüberwacher und der Cablecom GmbH abgeschlossene einvernehmliche Regelung betreffend die Abonnementsgebühren für den Fernseh- und Radioanschluss aus. Darin wurde ein Basispreis von monatlich 19.50 Franken vereinbart.

Die Cablecom hatte ursprünglich die Absicht, den Preis nächstes Jahr auf 25 Franken pro Monat oder von 234 auf 300 Franken pro Jahr, das heisst um rund 28 Prozent, zu erhöhen. Deshalb hat der Preisüberwacher in dieser Sache frühzeitig eine Untersuchung eröffnet.

Die Analysen der von der Cablecom eingereichten Unterlagen zeigten laut Strahm, dass eine solche Preiserhöhung nicht gerechtfertigt ist. Es müsse sichergestellt sein, dass die Fernseh- und Radiokonsumenten nicht mit Kosten anderer Produkte (Internet, Telefonie) belastet werden, die dem Besteller zusätzlich fakturiert werden.

Weko konsultiert

Um im Kabelnetz mehr Kapazität für die neuen digitalen Angebote frei zu bekommen, kann Cablecom vier bisherige analoge Fernsehkanäle digitalisieren. Es war dem Preisüberwacher aber ein Anliegen, das Angebot im analogen Bereich möglichst umfassend zu erhalten, ohne den Schritt in die digitale Zukunft zu behindern.

Zu beurteilen war auch die Wettbewerbssituation auf dem Kabelfernsehmarkt. Dabei gelangte Preisüberwacher Strahm zum Schluss, dass Cablecom eine marktmächtige Unternehmung darstellt und der Preis für das Basisangebot TV/Radio nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs bildet.


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