06.08.2002

SRG SSR idée suisse

Keine übermässige Strahlung bei Zürcher Rundfunkanlagen

Anlagegrenzwert überall problemlos eingehalten.

Die zürcherischen Rundfunkanlagen der SRG SSR idée suisse erfüllen die Anforderungen der Verodnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS-Verordnung). Sie dürfen daher weiterhin betrieben werden, wie es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von der Baudirektion Kanton Zürich und der SRG SSR idée suisse heisst.

Im Kanton Zürich befinden sich an sechs Standorten, in Flurlingen, am Bachtel, in Hombrechtikon, in Steg, am Brüelberg in Winterthur und auf dem Uetliberg Rundfunksendestationen der SRG SSR idée suisse. Die Abteilung Lufthygiene der Baudirektion Kanton Zürich hat alle Sendestationen in Übereinstimmung mit der NIS-Verordnung rechnerisch überprüft. Bei der grössten Sendeanlage, derjenigen auf dem Uetliberg, wurde die nichtionisierende Strahlung (NIS) zudem gemessen. Die Messungen an naheliegenden Orten mit empfindlicher Nutzung auf Zürcher- und Stalliker Seite, sowie auf dem Uetliberg selber, wurden von einer für NIS speziell akkreditierten Messfirma durchgeführt. Sie wurden so angesetzt, dass am Immissionsort insgesamt die ungünstigsten und maximal möglichen Feldstärken erfasst wurden.


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