27.11.2006

Cablecom

Klage von Konsumentenschützern am Hals

Koppelung von Abo und Set-Top-Box "unzulässig".

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) geht gegen Cablecom vor. Die Organisation hat bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstattet, weil der Kabelnetzbetreiber sein Abo-Fernsehen an den Kauf oder die Miete entprechender Geräte koppelt. Mit dieser Koppelung verstosse Cablecom gegen die Konzession für Digital-TV, teilte die SKS am Montag mit. Die Anzeige bei der Wettbewerbkommsssion (Weko) erfolge wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Die Konzession für Digital-TV sehe vor, dass der Vertrag über das Abonnementsfernseh-Angebot nicht vom Kauf oder der Miete einer Set-Top-Box der Cablecom abhängig gemacht werde dürfe. Cablecom kopple das Abonnement jedoch regelmässig an den Kauf oder die Miete der Box. Beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sei seit Frühling 2005 ein Verfahren zur Abklärung der Konzessionsverletzung hängig. Ein schneller Abschluss sei aber nicht zu erwarten, schreibt die SKS weiter.


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen
Neue Podcast-Folge: Jetzt reinhören