20.11.2002

Bundesgericht

Klage von Tierschützer Kessler gegen Bund abgewiesen

Keine Persönlichkeitsverletzung.

Eine Klage des Tierschützers Erwin Kessler wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die Berner Tageszeitung Der Bund ist abgewiesen worden, wie deren Chefredaktion am Mittwoch meldete. Das Bundesgericht hat ein Urteil der Thurgauer Justiz aufgehoben. Ein Redaktor des Bund hatte im Juni 2001 in einem Artikel geschrieben, Kessler unterhalte nachweislich Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene. Dagegen erhob der Tierschützer Klage wegen Persönlichkeitsverletzung.


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