02.02.2015

Medienrecht

Klatschblatt durfte Oben-Ohne-Fotos von Penélope Cruz drucken

Schauspielerin hatte Chefredakteur verklagt.
Medienrecht: Klatschblatt durfte Oben-Ohne-Fotos von Penélope Cruz drucken

Penélope Cruz muss sich den Abdruck von Oben-Ohne-Bildern aus einem Strandurlaub in einer dänischen Boulevardzeitung gefallen lassen. Das hat ein Berufungsgericht in Kopenhagen am Montag in einer Schmerzensgeldklage geurteilt.

Das Klatschblatt "Ekstra Bladet" hatte in einer Ausgabe im September 2013 Fotos von dem Filmstar am Strand gezeigt, auf denen die Spanierin ohne Bikini-Oberteil zu sehen war. Die Schauspielerin hatte daraufhin den verantwortlichen Chefredakteur des "Ekstra Bladet" verklagt.

Ein Amtsgericht hatte der Boulevardzeitung im vergangenen Juni bereits recht gegeben, woraufhin Cruz Berufung eingelegt hatte. Das "Ekstra Bladet" hatten neben den Oben-Ohne-Fotos auch ein Bild von Cruz' Sohn am Strand abgedruckt, auf dem dieser keine Hose anhatte.

Nach Ansicht der Richter war die Kränkung aber nicht so gross, als dass sie eine Entschädigung rechtfertigen würde, wie die dänische Nachrichtenagentur Ritzau berichtete. Der Hollywood-Star muss nun auch für die Prozesskosten aufkommen. (sda)

Bild: Keystone


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