Die Thurgauer Ausgabe des St. Galler Tagblatts hat laut dem Presserat in einer Glosse vom 1. April 2006 die Kommentarfreiheit verletzt. Zudem wurden Tatsachen entstellt und sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen erhoben.
Die betreffende Glosse der Rubrik "Leuchtturm" trug den Titel "EKT - 'eifrig kassierender Teufel'" und war ein Gastkommentar aus der Leserschaft. Der Autor warf dem Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau (EKT) vor, jahrelang Wucherpreise für seinen Strom verlangt zu haben. Damit sei nun aber Schluss, da das Romanshorner Stromwerk in einem eigenen Kabel viel günstigeren Strom liefern werde. Hintergrund der Glosse war eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem EKT und dem Elektrizitätswerk Romanshorn. Letzteres setzte den Bau einer eigenen Zuleitung gegen den Willen des EKT durch, um günstigeren Strom von einem anderen Lieferanten zu beziehen.
Diesen Sachverhalt könnten auch Uneingeweihte der Glosse entnehmen, schreibt der Schweizer Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Nicht dargelegt werde dagegen, auf welchen faktischen Grundlagen die harsche Kritik am EKT beruhe. Wucherei sei ein Straftatbestand, und dieser Vorwurf gehe wesentlich weiter als blosse Kritik an der Verteidigung des Netz- und Stromlieferungsmonopols. Die Strompreise des EKT seien zwar umstritten gewesen. Ein auch nur annäherungsweises Indiz für Wucher gebe es jedoch nicht.

