01.06.2015

Billag

Konsumentenschutz hilft Mehrwertsteuer zurückfordern

Wer sich registriert, erhält kostenlose Unterstützung.

Die Stiftung für Konsumentenschutz hilft den Gebührenzahlenden die Billag-Mehrwertsteuer zurück zu fordern. Wer sich registriert, die letzte Rechnung und eine Vollmacht abgibt, kann mit der Unterstützung der Konsumentschützer rechnen - vorläufig kostenlos.

In einem ersten Schritt wollen die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Westschweizer und Tessiner Partnerorganisationen (FRC und ACSI) direkt mit der Billag über eine Rückerstattung der zu viel bezahlten Mehrwertsteuer verhandeln, wie die Organisationen am Montag mitteilten.

Bei einem Scheitern der direkten Verhandlungen, wollen die Konsumentenschützer rechtlich gegen die Billag vorgehen. Der erste Schritt ist für alle registrierten Personen kostenlos - unabhängig davon, ob sie SKS-Gönner sind. Ob auch der rechtliche Weg kostenlos bleibt, ist noch offen. Allenfalls wird die SKS "einen kleinen Unkostenbeitrag erheben".

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf der Radio- und Fernsehgebühr geht auf ein Bundesgerichtsurteil zurück. Dieses hatte im April entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuer unterliegen. In der Folge senkte das zuständige Bundesamt für Kommunikation die Gebühren um 11.30 Franken.

Über eine rückwirkende Rückerstattung hat das Bundesgericht nicht entschieden. Damit ist dieser Punkt noch offen. Die Konsumentenschützer wollen nun mit den direkten Verhandlungen und der Androhung rechtlicher Schritte Druck machen.

Sie machen aber darauf aufmerksam, dass die Höhe der zu viel bezahlten Mehrwertsteuer einerseits von der Beitragsdauer abhängt. Andererseits hängt die Höhe auch davon ab, ob jemand lediglich Radiogebühren oder auch Fernsehgebühren bezahlt hat. Im letzteren Fall betrage die Rückforderung für die letzten 10 Jahre rund 100 Franken. "Sollte ein Gericht die Rückforderung auf 5 Jahre begrenzen, ist es entsprechend weniger." (sda)


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