01.12.2025

Weltwoche

Köppel geht von einem Missverständnis aus

Der Verleger und Chefredaktor des Magazins nimmt zum Urteil im Fall Salomé Balthus Stellung.

Das Bezirksgericht Zürich hat die Weltwoche dazu verpflichtet, einen Bericht über die deutsche Prostituierte Salomé Balthus, die eigentlich Hanna Lakomy heisst, zu löschen. Die Begründung: Der Artikel, der aus einem Gespräch entstanden war, verletze ihre Persönlichkeitsrechte. Dies berichtete zuerst der Tages-Anzeiger. Die Weltwoche muss den Gerichtsentscheid publizieren, auf dem Cover und im Editorial darauf hinweisen und den Artikel im Archiv löschen (persoenlich.com berichtete). 

«Prüfen Weiterzug ans Obergericht»

Auf Anfrage von persoenlich.com nimmt nun Weltwoche-Chefredaktor und Verleger Roger Köppel zum Urteil des Bezirksgerichts Zürich Stellung. «Wir haben damals einen sehr wohlwollenden und positiven Artikel über Frau Balthus veröffentlicht. Und sind davon ausgegangen, dass dies für sie in Ordnung und zu niemandes Schaden war. Es tut uns sehr leid, dass es sich offenbar um ein Missverständnis handelte. Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und prüfen derzeit einen Weiterzug an das Obergericht», so Köppel.

Bekannt durch Schawinski-Sendung

Bekannt wurde Salomé Balthus hierzulande vor sechs Jahren durch die Talk-Sendung Schawinski, als sie Talkmaster Roger Schawinski fragte, ob sie als Kind missbraucht worden sei. Kurz vor der Ausstrahlung schrieb Balthus in ihrer damaligen «Welt»-Kolumne, Schawinski habe wissen wollen, ob sie von ihrem eigenen Vater missbraucht worden sei. Der Gesprächsverlauf zeigte aber, dass die Frage so nie gestellt wurde. Balthus verlor in der Folge ihre Welt-Kolumne. Später schrieb sie in der Berliner Zeitung über die Rechte von Prostituierten. (ma)


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