Das Bezirksgericht Zürich hat die Weltwoche verpflichtet, einen Beitrag über die deutsche Prostituierte Salomé Balthus (eigentlich Hanna Lakomy) zu löschen. Das Magazin verletzte mit der Publikation die Persönlichkeitsrechte der Frau, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Die Weltwoche muss den Gerichtsentscheid publizieren, auf Cover und Editorial darauf hinweisen und den Artikel aus den Archiven entfernen.
Das Gericht ordnete an, dass die Weltwoche Dokumente offenlegen muss, um den mit der Publikation erzielten Gewinn zu berechnen. Balthus will laut ihrem Anwalt Pablo Bünger die Herausgabe dieses Gewinns fordern. Auch über eine Entschädigung für seelische Schmerzen müsse noch verhandelt werden.
Weltwoche-Journalist Roman Zeller hatte Balthus zunächst als Journalist kontaktiert, doch die Prostituierte lehnte eine Zusammenarbeit ab. Daraufhin traf sich Zeller mit ihr als zahlender Kunde zu einem kostenpflichtigen Abendessen in Berlin – und publizierte 2019 ein Porträt basierend auf diesem Treffen (persoenlich.com berichtete).
Das Gericht stufte Passagen als persönlichkeitsverletzend und ohne öffentliches Interesse ein. Eine Weihnachtskarte von Zeller, in der er schrieb, er hoffe, Balthus sei ihm nicht böse, deute auf fehlende Einwilligung hin.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cbe)

