11.07.2014

Presserat

"Le Nouvelliste" hätte kritisierten Arzt anhören sollen

Verfügbare Informationen wurden aber korrekt behandelt.
Die Zeitung "Le Nouvelliste" hätte einen Arzt des Spitals Wallis, gegen den sie schwere Vorwürfe erhoben hat, anhören sollen. Zu diesem Schluss kam der Schweizer Presserat. Er hiess eine Beschwerde des betroffenen Arztes in diesem Punkt gut.
 
Das Gebot der Anhörung bei schweren Vorwürfen ist in jedem Fall zu respektieren, wie der Presserat am Freitag mittelte. Auch wenn die Zeitung Vorgesetzte des Arztes befragte, durfte sie nicht darauf verzichten.
 
In seinem Entscheid hält der Presserat fest, dass die Unterwalliser Zeitung die verfügbaren Informationen korrekt behandelt hatte, indem sie versuchte, diese zu überprüfen. Die Zeitung sei nicht verpflichtet, die ganze Vorgeschichte einer Affäre, die regelmässig von sich reden mache, zu wiederholen.
 
Sie dürfe auch den Namen des Arztes nennen. Hingegen hätte "Le Nouvelliste" den Beschwerdeführer zu den schweren Vorwürfen anhören oder es zumindest versuchen müssen. (sda)

 


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