Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen das St. Galler Tagblatt abgewiesen. Ein Bericht über ein Gespräch des Lehrermörders Ded Gecaj in der kosovo-albanischen Tageszeitung "Lajm" sei richtig eingeordnet gewesen. Den Bericht druckte das St. Galler Tagblatt am 15. September 2005 ab; Er trug den Titel "Mörder verdreht die Tatsachen". Anlass des Artikels war ein von "Lajm" veröffentlichtes Gespräch mit dem in Kosovo auf freiem Fuss lebenden Lehrermöder Ded Gecaj. Dieser hatte 1999 in St. Gallen den Lehrer seiner Tochter erschossen.
Der "Lajm"-Artikel trug den Titel "Die tragische Geschichte eines Vaters, der einen Lehrer tötete, weil dieser seine 14-jährige Tochter vergewaltigt hatte". Darin würden weder Gecajs Aussagen in Frage gestellt noch über die wahren Hintergründe der Tat berichtet, schrieb das St. Galler Tagblatt und gab Aussagen Gecajs wieder.
Der Städtische Lehrerinnen- und Lehrerverband St. Gallen (SLLV) beschwerte sich beim Presserat. Er beanstandete die unkommentierte Wiedergabe des "Lajm"-Artikels. Der Bericht im St. Galler Tagblatt suggeriere wahrheitswidrig, der Lehrer habe entgegen aller Polizeierkenntnisse die Tochter Gecajs sexuell missbraucht.
Zudem sei die Privatsphäre der Familie des Opfers nachhaltig verletzt worden, rügte der SLLV. In seiner am Freitag publizierten Stellungnahme weist der Schweizer Presserat die Beschwerde ab. Der Titel "Mörder verdreht Tatsachen" und die Einleitung hätten der Leserschaft des St. Galler Tagblatts klar gemacht, worüber der Artikel berichte: über die Veröffentlichung eines Gesprächs mit dem "Lehrermörder" in einer Tageszeitung in Kosovo, die einseitig dessen wahrheitswidrige, beschönigende Darstellung wiedergebe.

