19.03.2018

Fall Rupperswil

Lob und Kritik für die Berichterstattung

Informationspflicht erfüllen oder Sensationsgier stillen: Nachdem der Prozess im Vierfachmord im Kanton Aargau beendet ist, reflektieren Journalisten die Rolle der Medien.
Fall Rupperswil: Lob und Kritik für die Berichterstattung
Pflichtverteidigerin Renate Senn nach der Urteilsverkündung am Freitag, umringt von Journalisten. (Bild: Keystone/Ennio Leanza)

Das Gerichtsverfahren im Fall Rupperswil dominierte vergangene Woche auf allen Kanälen; das mediale Interesse am Jahrhundertverbrechen war riesig (persoenlich.com berichtete). In den Sonntagszeitungen wurde nun die Berichterstattung selber beurteilt.

Die Medien als Wächter

Die ehemalige Gerichtsreporterin Christine Brand verteidigt in der «NZZ am Sonntag» die ausführlichen Berichte. Für den Rechtsstaat und die Demokratie sei es eminent wichtig, dass Strafprozesse öffentlich seien, «aller Kritik am Medienrummel und der Informationsflut zum Trotz». Die Medien, die als Stellvertreter der Bürger die Verfahren mitverfolgten, übernähmen eine Wächteraufgabe, schreibt Brand. «Sie beobachten, ob alle am Verfahren beteiligten Parteien korrekt behandelt und gesetzmässig beurteilt werden. Andererseits ermöglicht erst ihre Berichterstattung, nachzuvollziehen, ob und wie die Justiz funktioniert», so Brand.

Dass es vor allem Neugier und Voyeurismus seien, die die Zuschauer in den Gerichtssaal locken und den Medien hohe Quoten brächten, findet Brand nicht per se schlecht. «Es liegt in der Natur des Menschen, dass er sich für das Böse, den Normbruch interessiert.» Gerichtsprozesse seien daher auch kollektive Verarbeitungsprozesse.

Brand weist aber auch auf die Gefahren der «medialen Überaufmerksamkeit» hin: Wenn sich aufgrund der Informationsflut viele nicht mehr vertieft mit einem Thema auseinandersetzen, sei es einfach, mit Schlagwörtern Stimmung zu machen – der sich eventuell auch Richter nicht gänzlich entziehen könnten. Darum folgert Brand: «Die Medien müssen abwägen, wie weit ihre Informationspflicht geht und ab wann sie nur noch die Sensationsgier stillen. Und die Richter haben sich unvoreingenommen und unbeeinflussbar an das Strafgesetzbuch zu halten – unabhängig davon, wie laut das Volk nach Härte schreit.»

«Journalisten, die Richter spielen»

In den meisten Kommentarspalten wurden diese «Schreie nach Härte» im Vornherein stummgeschaltet (persoenlich.com berichtete), ausser bei Facebook, Twitter, «Blick» und «Watson», die sich «diese Quotenchance nicht entgehen lassen wollten», wie Peer Teuwsen ebenfalls in der NZZaS schreibt. Der Medienkritiker lässt kein gutes Haar an der Berichterstattung: «Diese Woche stieg bei den Boulevardmedien eine mörderisch geile Party. Und weil der Charakter des Boulevardesken unterdessen die meisten Medien erfasst hat, herrschte Grossandrang».

Er kritisiert einerseits die Liveticker-Berichterstattung, namentlich der «Aargauer Zeitung», die «keine Einordnung und Zusammenhänge, nur Schlagzeilen und Banalitäten» geliefert habe. Den «Tiefpunkt der Berichterstattung» setzte für Teuwsen «Blick» – «einmal mehr». Nebst «martialischen Begrifflichkeiten» wie «Killer-Anwältin» oder «die Bestie» kritisiert Teuwsen insbesondere Reporter Viktor Dammann, der sich in Videobeiträgen zum Richter und Psychiater aufgeschwungen habe und die professionelle Distanz nicht habe halten können.

Besser als nach der Tat

Simon Widmer hingegen stellt den Journalisten in der «Sonntagszeitung» insgesamt ein gutes Zeugnis aus. Die Medien hätten zurückhaltend und sachlich informiert, schreibt er. Dies kam für den Nachrichtenredaktor überraschend, da man wegen der journalistischen Fehlleistungen nach der Tat Schlimmes habe befürchten müssen. Doch die Journalisten hätten die schwierige Balance zwischen der Informationspflicht und dem Schutz der Angehörigen gefunden, urteilt Widmer. (maw)

 

 

 

 



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240426