14.03.2018

Fall Rupperswil

Newsportale machen Kommentarschleusen dicht

Das grosse Interesse am Vierfachmord von Rupperswil dürfte den Onlinemedien in diesen Tagen hohe Leserzahlen bescheren. Wie aber gehen die Social-Media-Abteilungen mit den Kommentaren um? Eine Umfrage zeigt: Nur zwei Medien lassen eine Debatte überhaupt zu.
Fall Rupperswil: Newsportale machen Kommentarschleusen dicht
Nur «Blick» und «Watson» lassen die Kommentarspalte im Fall Rupperswil offen: Der mutmassliche Täter Thomas N. und Anwältin Renate Senn beim Prozess in Schafisheim. (Bild: Keystone/Sibylle Heusser)
von Michèle Widmer

Breaking News, Liveticker und Reportagen: Das mediale Interesse am Vierfachmord von Rupperswil ist enorm (persoenlich.com berichtete). Am Dienstag hat in Schafisheim der Prozess zur Tat begonnen. Der Fall weckt Emotionen, welche sich die Bevölkerung in den Kommentarspalten von Onlinemedien von der Seele schreiben will.

«Leserkommentare sind das Spiegelbild eines Mediums», schrieb Gastkommentator Stefan Millius in einem Blog auf persoenlich.com. Verbrechen wie dieses, seien das beste Beispiel dafür, wie Medien den virtuellen Stammtisch bewirtschaften würden. Ökonomisch mache das auch Sinn, denn die Kommentarfunktion sorge für Klicks.

Mehrzahl schliesst Kommentarspalte

Nachgefragt bei verschiedenen Onlinemedien zeigt sich: Bei den Kommentaren sind die Portale im Fall Rupperwil zurückhaltend. Vier von sechs Titeln haben die Interaktion bewusst unterbunden – so srf.ch, 20min.ch, tagesanzeiger.ch/Newsnet sowie die NZZ.

Bei SRF News werden die Leserinnen und Leser aktiv über die Schliessung der Kommentarspalte informiert. «Aus Rücksicht auf die Opfer und ihre Angehörigen» sei diese Funktion deaktiviert worden, heisst es in einem Kästen inmitten von Artikeln.

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Auch tagesanzeiger.ch/Newsnet hat entschieden, die Kommentarspalte in diesem Fall zu schliessen und bittet die Leserinnen und Leser unterhalb der Artikel um Verständnis. Und auch 20min.ch hat diese Funktion «aus Rücksicht auf die Opfer und Angehörige» deaktiviert, wie Tamedia-Sprecherin Nicole Bänninger auf Anfrage sagt. Die Redaktionen würden sich stets vorbehalten, die Kommentarfunktion bei Artikeln zu gewissen Themen geschlossen zu lassen, wenn erfahrungsgemäss davon auszugehen sei, dass die Kommentare inhaltlich unhaltbar sind.


Einen generellen Kommentarverzicht gibt es bei der «Neue Zürcher Zeitung». Vor über einem Jahr hat die Zeitung beschlossen, die Kommentarspalte zu deaktivieren und täglich moderierte Leserdebatten durchzuführen (persoenlich.com berichtete). Im Fall Rupperswil entschied sich die NZZ bewusst gegen eine solche Leserdiskussion. «Solange der Prozess läuft, beschränken wir uns auf die Berichterstattung. Wir halten es nicht für sinnvoll, einen sehr emotionalen und traurigen Fall zur Leserdebatte zu stellen», sagt Social-Media-Chef Oliver Fuchs auf Anfrage. Falls sich im Nachgang Fragen ergeben würden, die beispielweise rechtstaatlich relevant seien, würde man prüfen, wie und zu was eine Debatte konstruktiv und fruchtbar sein könnte.

Debatte zulassen

Eine andere Strategie fahren blick.ch und watson.ch. Beide lassen die Kommentatschleusen auch im Fall Rupperswil offen. «Für uns ist es wichtig, dass sich die User mit unseren Inhalten auseinandersetzen und sich auch zu diesen Themen äussern können», sagt Katia Murmann, Chefredaktorin Digital der Blick-Gruppe, auf Anfrage. Man halte die Kommentarfunktionen grundsätzlich offen, würde aber sehr streng monitoren und die Funktion schliessen, wenn sich die Nutzer nicht an die Richtlinien halten.

Ähnlich klingt es beim jungen Portal der AZ Medien. Die Kommentarspalte bleibe aktiviert, allerdings «streng überwacht von mir persönlich», sagt «Watson»-Chefredaktor Maurice Thiriet auf Anfrage. «In sehr differenziertem Rahmen» wolle man eine Debatte über Tat und Aufarbeitung des Falles von Rupperswil zulassen und führen. Dies etwa wenn es um Fragen über Kosten/Nutzen von Therapien oder Verhältnismässigkeit in der Rechtssprechung oder die verschiedenen Möglichkeiten von Verwahrung gehe. Aber: «Beschimpfungen oder Vorverurteilungen dulden wir nicht», fügt Thiriet an. Da diese letztlich zu einer Strafreduktion für den mutmasslichen Täter führen könnten, was nicht im Interesse der «Watson»-Redaktion sei.



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Kommentare

  • Rico Galiardi, 15.05.2018 01:23 Uhr
    Meine Gedanken zu den grausamen Morden von Rupperswil: Für mich hat die Politik total versagt! Wir hatten doch über die Verwahrungsinitiative abgestimmt und diese wurde vom Volk angenommen. Jetzt frage ich mich: - Wieso wird dieses Monster Thomas N. nicht lebenslang verwahrt??? Ich werde in Zukunft nicht mehr abstimmen, es bringt nichts!! Das Volk wird nicht ernstgenommen! Wir haben hier eine Kuscheljustiz. Was muss noch passieren, damit denen die Augen aufgehen? Ein grosses Kompliment jedoch an die Staatsanwältin, sie hat einen Superjob gemacht und genau das gesagt und gefordert was Sache ist. Lebenslange Verwahrung ohne Therapie! Bravo! Ebenfallls ein grosses Lob an die Polizei, sie hat ebenfalls sehr gute Arbeit geleistet um diese Bestie zu fassen. Die Verteidigerin von diesem Dreckskerl, sollte sich für ihr respektloses Plädoyer gegenüber den Opfern und den Hinterbliebenen in Grund und Boden schämen, pfui!! Und wie kommen diese beiden idiotischen Gerichtsgutachter überhaupt dazu so ein Unmensch als therapierbar einzustufen?? Das ist eine Verhöhnung der Opfer und der ganzen Opferfamilie! Ich hoffe, dass diese Bestie für diese abscheuliche Tat leiden muss, jede Minute, jede Sekunde!! Man sollte ihn ganz alleine bis an sein Lebensende in einen kleinen Bunker sperren, bei Wasser und Brot noch knapp am Leben erhalten bis er irgendwann jämmerlich verreckt!!! Ich verstehe auch Leute nur zu gut, die sagen, dass man die Todesstrafe für solche extreme Verbrechen wieder einführen sollte. Für dieses Monster wäre es aber zu schön. Dieser kranke und perverse Psychopath darf nie wieder freikommen, ich hoffe dass dieser Fall ans Bundesgericht weitergeht und die totale Verwahrung für diese widerliches Wesen ausgesprochen wird. Das Gericht ist es dem Schweizer Volk und den ganzen Opfern schuldig endlich mal hart durchzugreifen und uns alle zu schützen vor solchem Abschaum!! Mein Mitgefühl gehört der ganzen Familie und den Hinterbliebenen. Ich hoffe dass sie diese schreckliche Tat irgendwie verarbeiten können. Sie tun mir endlos leid. R.G. aus Zürich
  • Kurt Huber, 16.03.2018 09:44 Uhr
    Das Urteil wird heute erwartet. Ohne Urteil ist er der "mutmassliche Täter". Würden ihn die Richter heute freisprechen, wäre er unschuldig. Es könnte z.B argumentiert werden, er habe "unter Drogen" die Tat gestanden, etc... Darum, erst nach dem Urteil ist der Fall klar. bis dorthin gilt immer "mutmasslich".
  • Rudolf Bolli, 15.03.2018 10:30 Uhr
    Wieso schreiben Sie in der Legende zur Zeichnung der "mutmassliche Täter"? Er hat die Tat gestanden, es gibt also keine Unschuldsvermutung, er ist der Täter ohne Wenn und Aber.
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