16.06.2010

"Neue Luzerner Zeitung"

Luzerner Gericht spricht Journalistin frei

Artikel über Panorama-Hotel laut Entscheid nicht irreführend.

Eine Luzerner Journalistin hat in ihrem Artikel über ein zum Verkauf stehendes Hotel nicht irreführend informiert. Das Obergericht hat wie schon die erste Instanz die 52-jährige Frau vom Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs freigesprochen. Die Journalistin hatte 2005 in der "Neuen Luzerner Zeitung" über das Schicksal eines Panorama-Hotels in Kriens berichtet. Dieses hatte mehrere Eigentümerwechsel hinter sich und stand erneut zum Verkauf.

Im zweiten Abschnitt nach dem Zwischentitel "Liegenschaft versteigert" schrieb die Autorin, dass dem Eigentümer "die Luft ausgegangen" sei. Dies suggeriere, er sei zahlungsunfähig, monierte der Betroffene. Er klagte wegen unlauteren Wettbewerbs und forderte eine Strafe von mindestens zehn Tagessätzen. Das Obergericht kommt in dem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss, dass der beanstandete Satz nicht anders verstanden werden könne, als dass es auch der aktuelle Besitzer nicht vermocht habe, das Hotel rentabel zu führen. Diese Aussage zum Geschäftserfolg sei für das Unternehmen sicher marktrelevant.

Im Gesamtzusammenhang gesehen sei der beanstandete Satz aber nicht irreführend, halten die Richter fest. Es sei klar, dass die Autorin nicht von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz spreche. Sie habe die Titel auch nicht manipulativ eingesetzt. Unrichtig oder unnötig verletztend sei die beanstandete Äusserung ebensowenig. (sda)


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