Der Presserat hat eine Beschwerde von Marco Rima gegen die Berichterstattung von Facts und SonntagsZeitung über eine angebliche Liebesaffäre gutgeheissen. Der Presserat sieht kein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über die zeitweilige aussereheliche Beziehung eines Schauspielers, das den Anspruch auf Schutz der Privat- und Intimsphäre überwiegt. Es bestehe kein genügender Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit, schreibt er in seiner Stellungnahme. Dies gelte selbst dann, wenn Marco Rima mit der öffentlichen Darstellung seines Ehelebens auch seine Person und seine Produktionen vermarktet habe.
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