Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat heute Mittwoch darüber informiert, dass mehr als 120 Stellungnahmen in der öffentlichen Anhörung zum Entwurf für eine neue Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) innert der Frist eingegangen sind. Der RTVV-Entwurf enthält die vorgesehenen Ausführungsbestimmungen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), das von den Eidgenössischen Räten im vergangenen März verabschiedet worden war.
Zu den Schwerpunkten des vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ausgearbeiteten Entwurfs gehören die Ausführungsbestimmungen zu den Bereichen Werbung und Sponsoring -- welche gemäss Bakom die meisten Kommentare von Anhörungsteilnehmern auslösten -- Konzessionierung privater Veranstalter (v.a. Gebührensplitting) sowie technische Übertragung von Programmen.
Die Stellungnahmen werden nun ausgewertet, das Ergebnis der Anhörung fliesst in die Überarbeitung des RTVV-Entwurfs durch das UVEK ein. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die neue Radio- und Fernsehverordnung zusammen mit dem neuen RTVG im Frühjahr 2007 in Kraft setzen wird. Im Verordnungsentwurf noch nicht enthalten ist die Festlegung der Versorgungsgebiete für lokal-regionale Radio- und Fernsehveranstalter mit Gebührensplitting sowie die künftige Höhe der Empfangsgebühr.
Die Vorschläge für die neuen Gebührensplitting-Versorgungsgebiete wird das UVEK wahrscheinlich im Oktober in einer öffentlichen Anhörung vorstellen, teilt das Bakom mit. Der Bundesrat werde die Versorgungsgebiete voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2007 verabschieden. Danach würden die Versorgungsgebiete ausgeschrieben. Die Höhe der Gebührenanteile pro Versorgungsgebiet werde mit der Ausschreibung bekannt gegeben werden.

