25.09.2018

Uvek

Mehr Geld für Lokalradios und Regional-TV

Die finanzielle Unterstützung für konzessionierte Sender wird um 13,5 auf 81 Millionen Franken erhöht.
Uvek: Mehr Geld für Lokalradios und Regional-TV
Das Uvek erhöht die finanzielle Unterstützung der konzessionierten Lokalradios und Regional-TV per 1. Januar 2019. (Bild: Pixabay)

Konzessionierte Lokalradios und Regional-TV erhalten ab dem 1. Januar 2019 mehr Geld. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) erhöht die finanzielle Unterstützung um 13,5 Millionen Franken.

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Dies teilte die Behörde am Dienstag mit. Rund zwei Drittel dieser zusätzlichen Mittel gehen demnach an die 13 konzessionierten Regional-Fernsehen, während ein gutes Drittel den 21 berechtigten Radios zugutekommt. Neu erhalten diese insgesamt 81 Millionen Franken pro Jahr aus dem Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen.

Das Uvek setze mit dieser Erhöhung einen Entscheid des Bundesrats um. Dieser hatte am 18. Oktober 2017 die finanziellen Mittel zugunsten der konzessionierten Lokalradios und Regional-TV von fünf auf das gesetzliche Maximum von sechs Prozent des Gesamtertrags der Empfangsgebühr angehoben.

Wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht, fliessen innerhalb der Radios 85 Prozent an die kommerziellen Radios in Berg- und Randregionen und 15 Prozent an die komplementären nicht-kommerziellen Radios. Die kommerziellen Radios erhielten damit zusätzlich gut 4,3 Millionen Franken und die komplementären Radios rund 780'000 Franken pro Jahr.

Die SRG profitiere hingegen nicht von einer Erhöhung. Der Bundesrat hatte deren Anteil an den Empfangsgebühren ebenfalls am 18. Oktober 2017 auf 1,2 Milliarden Franken pro Jahr plafoniert (persoenlich.com berichtete). (sda/cbe)



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Kommentare

  • Rafi, 25.09.2018 18:56 Uhr
    Und dank dem Zusammenschluss von AZ und NZZ erhält ein Medien Unternehmer nun 20Mio pro Jahr für 5h Mediashop täglich... Bravo! Der grösste Kritiker des SRG Monopols hat nun selber 9 TV und Beteiligung an mehr wie 10 Radio Sender... Ein Dauerwerbesendungsverbot für Gebührengeldbezüger wäre mehr wie nur angebracht, ebenso müsste man darüber Diskutieren welche Leistungen zu erbringen sind. Meines Erachtens gehört da Mediashop und ähnliche nicht dazu!
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