18.05.2015

SRG

Mit Datenpfusch Auflagen umschiffen

Newsportal des Gebührensenders ist an Konzessionen gebunden, die überprüft werden – mit ungenauen Methoden.
SRG: Mit Datenpfusch Auflagen umschiffen

Seit Sommer 2013 darf die SRG nicht nur Radio und Fernsehen machen, sondern auch ein online Newsportal betreiben. Damit die Verlagshäuser mit ihren Onlinezeitungen nicht durch die gebührenfinanzierte Rundfunkanstalt benachteiligt werden, hat der Bundesrat der SRG Konzessionen auferlegt: Eigenständige Nachrichtentexte, die sich nicht auf eine konkrete Sendung beziehen dürfen nicht länger als 1000 Zeichen lang sein.

Ob diese Auflagen eingehalten werden, lässt das Bakom seither alljährliuch durch das Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich überprüfen. Die Ergebnisse sind erstaunlich, wie der "Tages Anzeiger" festhält. Nach der Regeländerung waren knapp die Hälfte der publizierten Artikel falsch deklariert: 27, 9 Prozent der Texte über 1000 Zeichen hatten gar keinen Sendebezug und in 20,6 Prozent war der Sendebezug ungnügend oder falsch.

Die zweite Überprüfung 2014 hielt das Bakom dann ganz unter Verschluss. Die dritte und vierte Studie zeigte dann plötzlich signifikant tiefere Fehlerquoten von 11,1 und 9,7 Prozent. Auf Nachfrage des "Tages-Anzeigers" führte die SRG diese markante Verbesserung auf Mitarbeiterschulungen zurück. Das IPMZ hingegen hat eine ganz andere Erklärung.

Das Forschungsteam hatte, so schreibt der "Tages-Anzeiger", vom Bakom die Anweisung erhalten, auch Artikel ohne genaue Datumsangaben als "korrekt deklariert" einzustufen. Man könne davon ausgehen, dass das Publikationsdatum des Textes mit dem Ausstrahlungstag der Sendung übereinstimme.

Keine Annahme, die sich wissenschaftlich stützen lässt aber immrhin die Fehlerquote auf unter zehn Prozent drückte. Das war der SRG scheinbar nicht gut genug und so veröffentlichte sie im Herbst 2014 eine Medienmitteilung mit der Information, dass nur 3,3 Prozent aller Texte auf dem SRG Onlineportal ohne klare Datumsangabe der Sendung publiziert würden.

Wie kam diese Zahl zustande? Relevant für die Konzessionsüberprüfung sind nur Texte, die länger als 1000 Zeichen sind. Die SRG hatte offenbar kurzerhand auch die kürzeren Texte mit einberechnen lassen, was die Stichprobe erheblich vergrössert haben und somit die Fehlerquote verkleinert haben dürfte.

Weder Bakom noch SRG haben Stellung bezogen, jedoch nur auf die kontinuierliche Fehlerreduktion und Stichproben des IPMZ hingewiesen. (lcv)

Bild: Keystone

 

 

 


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