02.01.2001

"Mittelthurgauer Tagblatt" statt "Neues Thurgauer Tagblatt"

Superprovisorische Verfügung gegen neuen Zeitungstitel.

Eine superprovisorische Verfügung des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen untersagt die Lancierung einer neuen Zeitung unter dem Titel "Neues Thurgauer Tagblatt", wie die Chefredaktion des "St. Galler Tagblatts" am letzten Freitag mitteilte. Am 3. Januar 2001 werde die St. Galler Tagblatt AG die neue Ausgabe für die Bezirke Weinfelden und Kreuzlingen deshalb unter dem Namen "Mittelthurgauer Tagblatt" erscheinen lassen. Sie gilt als Antwort auf den Zusammenschluss von sechs Thurgauer Zeitungen unter dem Namen "Thurgauer Zeitung - Die Neue".


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