Das Schweizer Fernsehen verzichtete darauf, in seiner Berichterstattung die Mohammed-Karikaturen bildlich zu zeigen. Dies hat zwei Zuschauer dazu bewogen, beim Ombudsmann der SRG, Achille Casanova, eine Beschwerde einzureichen. SF habe die Pflicht, etwas zu zeigen, das die ganze islamische Welt in Aufruhr versetze, argumentierte einer der beiden Beschwerdeführer. Die Informationspflicht dürfe nnicht durch falsch verstandene Selbstzensur aus Angst vor religiösen Fanatikern aufgehoben werden.
Wie auf dem SRG-Portal mitreden.ch zu lesen ist, lehnt Ombudsmann Casanova diese Beanstandung ab. Der Entscheid von SF-Chefredaktor Ueli Haldimann, die Karikaturen nicht zu zeigen, sei richtig gewesen, schreibt Casanova im Brief an den Beschwerdeführer. Bei der Behandlung religiöser Themen gebe es gewisse Grenzen, die beachtet werden müssten. Unzulässig sind gemäss Praxis der Ombudstelle DRS und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz satirische Darstellungen, welche zentrale Glaubensinhalte ins Lächerliche ziehen. "Per Analogie erachte ich dies bei den diskutierten Karikaturen als gegeben", so Casanova.

