Auch künftig sollen Medien in Deutschland die Herkunft von Straftätern nur bei begründetem Sachbezug nennen. Der Presserat hält an der entsprechenden Richtlinie fest.
Wie bisher sollen Journalisten nur dann Angaben zu Herkunft oder Religion von Straftätern oder Verdächtigen machen, wenn es einen «begründeten Sachbezug» zur Tat gibt. Das Plenum des Deutschen Presserates lehnte es am Mittwoch ab, die Richtlinie 12.1 im Pressekodex zu ändern, die das vorgibt. (sda)
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