18.03.2004

Neues RTVG

Nationalrat verabschiedet Totalrevision

Werbeordnung bestätigt.

Der Nationalrat hat am Donnerstag mit 137 zu 26 Stimmen bei 19 Enthaltungen das totalrevidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) verabschiedet. Es will den Service public der SRG und die Überlebenschancen der Privatstationen stärken.

Mit 99 zu 69 Stimmen hielt der Rat gegen den Antrag von Rudolf Aeschbacher (EVP/ZH) an der "asymmetrischen" Werbeordnung fest. Der SRG soll Werbung für Alkoholika, Politik, Abstimmungen und Religionsgemeinschaften verboten bleiben. Den Privatradio- und Privat-TV-Stationen stehen diese Werbefelder offen. Nur für Schnaps, Tabak und rezeptpflichtige Medikamente dürfen die Privaten keine Werbespots ausstrahlen, sonst sind sie frei. Doch Kindersendungen müssen reklamefrei bleiben. In den Radioprogrammen der SRG ist Werbung wie bisher verboten. Sponsoring bleibt erlaubt, wenn keine Werbebotschaften verbreitet werden.

Die Werbeeinschränkungen für die SRG sollen laut Nationalratsbeschluss auch für ausländischen Privatsender wie SAT.1, RTL oder M6 mit Werbefenstern in der Schweiz gelten. Dies dürfte allerdings gegen ein europäisches Abkommen gegen Diskriminierung verstossen, sagte Kommissionspräsident Peter Vollmer (SP/BE).

Gebührensplitting

Privatradios und Privat-Fernsehstationen mit Leistungsauftrag sollen vier Prozent der SRG-Empfangsgebühren von 1.1 Milliarden Franken erhalten (Gebührensplitting). Damit steigen die Subventionen, die ein Massensterben von Lokalradios verhindern sollen, von heute 12 auf rund 44 Millionen Franken pro Jahr. Eine Konzession, Radio oder Fernsehen zu machen, erhält nur, wer die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet. Mit dieser Bestimmung will der Nationalrat dem Konzernjournalismus vorbeugen. Eine Gefährdung liegt dann vor, wenn ein Veranstalter seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Keine Publikumsräte

Auf Publikumsräte, die beobachten, ob die SRG und die Privatstationen ihren Leistungsauftrag erfüllen, hat der Nationalrat verzichtet. Auch von einem Beirat mit drei sprachregionalen Kammern zur Überwachung des Programmschaffens der SRG wollte er nichts wissen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) wird durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde mit ähnlichen Pflichten abgelöst. Diese ist zuständig für die Wahl und die Beaufsichtigung der Ombudsstellen, die in den vier Sprachregionen eingesetzt werden sollen.

Nachbesserung im Ständerat

Knapp entschied der Nationalrat, dass die Sozialwerke und nicht mehr die SRG-Abonnentinnen und -Abonnenten die Empfangsgebühren für die rund 150'000 Haushalte mit Ergänzungsleistungbezügern übernehmen. Es geht dabei um eine Summe von gut 70 Millionen Franken pro Jahr. Das Bundesbudget wird um 45 Millionen belastet.


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