Der Presserat hiess eine entsprechende Beschwerde gut. Das Portal verletzte damit seine Pflicht beim Anhören bei schweren Vorwürfen, wie der Presserat am Freitag mitteilte.
Das Internetportal berichtete im März unter dem Titel «Juso legt sich mit ‹Mass-Voll›-Demonstranten an» darüber, dass vermummte Jusos ältere Menschen hinterrücks angegriffen hätten. Eine erste Version ging laut Presserat um 7 Uhr online. Eine Stunde später folgte ein aktualisierter Text mit einer Stellungnahme der Juso-Chefin, die die Behauptung als «unhaltbar» zurückwies, solange keine Anklage erhoben worden sei.
Dies war aus Sicht des Presserats allerdings zu spät. Der Text sei eine Stunde lang ohne die Juso-Stellungnahme online gewesen. Ein erheblicher Teil der Leserschaft habe darum den Artikel in der Morgenlektüre ohne die Stellungnahme der beschuldigten Seite zu lesen bekommen. Gemäss dem Presserat wäre eine Stellungnahme schon zu Beginn zwingend gewesen, weil der im Text erhobene Vorwurf illegales und verwerfliches Handeln impliziere.
Beschwerde gegen Tagi teilweise gutgeheissen
In einem weiteren Entscheid rügte der Presserat teils auch den Tages-Anzeiger bei der Berichterstattung zu Problemen mit der Datensicherheit rund um die digitale Impfplattform meineimpfungen.ch. Die Zeitung war demnach bei der Quellenbearbeitung unsauber vorgegangen, ein Plagiat beging sie aber nicht.
Die Zeitung hatte ebenfalls im März in mehreren Beiträgen auf der Front und hinten im Blatt über Fakten aus einem Primeur des Online-Magazins Republik und des deutschen Handelsblatts berichtet, aber nach Auffassung des Presserats nicht prominent genug auf die beiden Medien als Quellen verwiesen. Demnach hätten die Titel, die die brisanten Informationen publik gemacht hatten, bereits auf der Zeitungsfrontseite genannt werden müssen und nicht erst in der dritten Aufnahme des Themas im Lauftext hinten. (sda/cbe)