06.12.2004

Film-Koproduktionen

Neues Abkommen mit Frankreich

Zugang zu französischen Filmprojekten für Schweizer vereinfacht.

Bundesrat Pascal Couchepin und sein französischer Amtskollege Renaud Donnedieu de Vabres werden am Dienstag, 7. Dezember in Paris das neue Koproduktionsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich auf dem Gebiet des Films unterzeichnen. Die beiden Minister werden ebenfalls über die kulturelle Vielfalt, bilaterale Abkommen im Bereich des Kulturgütertransfers und über die Zukunft der frankophonen Medien, insbesondere über den Fernsehsender TV5, sprechen.

Das neue Koproduktionsabkommen ersetzt das gegenwärtig gültige Abkommen vom 20. September 1978 und tritt mit der Ratifizierung durch die gesetzgebende Versammlung der beiden Länder in Kraft. Die neuen Regelungen der Zusammenarbeit waren durch die Veränderungen im Bereich der internationalen Gemeinschaftsproduktionen nötig geworden. In der Schweiz hat insbesondere das neue Filmgesetz von 2002 den gesetzlichen Rahmen tiefgreifend verändert.

Das Abkommen führt zwei wichtige Neuerungen ein: - Zum einen geht es um die finanzielle Beteiligung der Koproduzenten. Diese kann neu zwischen einem Minimum von 10% und einem Maximum von 90% der Gesamtkosten eines Films variieren. Bisher bewegte sich der Anteil zwischen 20% und 80%. Die Revision wurde von den schweizerischen Produzenten angestrebt. Sie wird es ihnen künftig ermöglichen, sich an ehrgeizigen Koproduktionen zu beteiligen, welche wegen der hohen Kosten der französischen Filme bislang ausserhalb ihrer Reichweite lagen. - Zum andern geht es um die Beteiligung des technischen und künstlerischen Personals an der Realisierung eines Films.


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